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11 C 679/84 - Kein Anschluß der Grundmieterhöhung wegen Renovierungsbedürftigkeit des Treppenhauses; Mietpreisbindung Altbau; Altbaumiete; Grundmietenerhöhung, Ausschluß; Mangel der Mietsache; Mängel, bauliche; Treppenhaus, Zustand; SchönheitsreparaturenLeitsatz: Auch dann, wenn ein Treppenhaus sich in einem Zustand befindet, der in Wohnräumen einen fälligen Anspruch auf Vornahme von Schönheitsreparaturen begründen würde, liegt nicht zwangsläufig ein Mangel im Sinne des § 3 Abs. 3 XII. BMG vor, der die allgemeine Grundmieterhöhung ausschließt.AG Charlottenburg04.04.1985
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20 REMiet 3/85 - Wuchermiete; Höhe des Rückforderungsanspruchs; Freifinanzierter Wohnraum; Mietzinsüberhöhung; Nichtigkeit; Rückforderungsanspruch; Vergleichsmiete, ortsübliche; Änderungen der VergleichsmieteLeitsatz: Bei der Errechnung der Höhe der wegen Verstoßes gegen § 5 WiStG zurückzuzahlenden Beträge sind Veränderungen in der Höhe der ortsüblichen Miete zu berücksichtigen (Anschluß an den Rechtsentscheid des OLG Hamm vom 3.3.1983 - 4 RE Miet 9/82 -).OLG Frankfurt a. M.04.04.1985
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20 REMiet 3/85 - Wuchermiete, Höhe des Rückforderungsanspruchs; Freifinanzierter Wohnraum; Mietzinsüberhöhung; Wuchermiete; Nichtigkeit; Rückforderungsanspruch; Vergleichsmiete, ortsübliche; Änderungen der VergleichsmieteLeitsatz: Bei der Errechnung der Höhe der wegen Verstoßes gegen § 5 WiStG zurückzuzahlenden Beträge sind Veränderungen in der Höhe der ortsüblichen Miete zu berücksichtigen (Anschluß an den Rechtsentscheid des OLG Hamm vom 3.3.1983 - 4 RE Miet 9/82 -).OLG Frankfurt a. M.04.04.1985
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61 S 247/84 - Wert des Beschwerdegegenstandes; Beschwerdewert; Wert der Beschwer; Beschwerdegegenstand, Wert; ZustimmungsklageLeitsatz: Die Regelung in § 16 Abs. 4 GKG betrifft den Gebührenstreitwert; dieser ist nicht stets der Wert der Beschwer gleichzusetzen.LG Berlin08.04.1985
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2 C 679/84 - Heizkostenabrechnung; Abrechnungsmodus - Heizkostenabrechnung; Änderung des Abrechnungsmodus - HeizkostenabrechnungLeitsatz: Änderung eines stillschweigend vereinbarten Abrechnungsmodus für Heizkosten bedarf der Zustimmung des Mieters. Für die Sachgerechtigkeit des gewählten neuen Abrechnungsmodus trägt Vermieter die Darlegungslast.AG Tiergarten09.04.1985
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19 C 743/84 - Komfortzuschlag; Wohnwertzuschlag; Altbauwohnraum; Mietpreisbindung; MietzinserhöhungLeitsatz: 1. Die Kosten für die Schneebeseitigung sind umlagefähige Betriebskosten. 2. Es ist Sache des Vermieters, ab wann er den zum 1. Januar 1983 zulässigen Komfortzuschlag geltend macht. 3. Der Wohnwertzuschlag ist verfassungskonform.AG Schöneberg10.04.1985
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2 S 483/84 - Neubeschichtung; Heizöltank; Beschichtung; Heizkostenabrechnung; Instandsetzungskosten; Wartungsarbeiten; UmlagefähigkeitLeitsatz: Eine Heizkostenaufstellung, die die Kosten für eine Neubeschichtung des Heizöltanks auf den Mieter umlegt, ist unrichtig und daher nicht fällig.LG Frankenthal10.04.1985
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16 C 821/84 - Betriebskostenumlage; Sozialer Wohnungsbau; einseitige Mietzinserhöhung; Verwaltungskostenpauschale; Mieterhöhungserklärung, ErläuterungLeitsatz: 1. Bei der Umlage der Betriebskosten kommt es nicht (allein) darauf an, in welchem Zeitraum die durch Betriebskosten erkauften Vorteile dem Hause zugute gekommen sind, sondern auch darauf, wann die Kosten dem Vermieter ins Soll gestellt worden sind. 2. Ergibt sich die Berechtigung des Ansatzes einer Mieterhöhungsposition (hier: Verwaltungskostenpauschale nach § 26 II. BV) aus dem Gesetz oder einer Rechtsverordnung, bedarf es keiner näheren Erläuterung in der Mieterhöhungserklärung nach § 10 Abs. 1 WoBindG.AG Tempelhof-Kreuzberg11.04.1985
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8 C 791/84 - Instandhaltungszuschlag (Altbau), Wohnwertzuschlag; Grundmietenerhöhung - Geltendmachung bei Ausschlußgründen gem. § 3 Abs. 3 XII. BMG; Grundmietenerhöhung - Darlegung der Kosten der Instandhaltung und Instandsetzung; Mieterhöhungserklärung - Darlegung der Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten; Instandhaltungszuschlag (Altbau); WohnwertzuschlagLeitsatz: Liegen Ausschlußgründe gem. § 3 Abs. 3 XII. BMG vor, muß bereits in der Mieterhöhungserklärung, mit der die Grundmietenerhöhung geltend gemacht wird, dargelegt werden, daß der Vermieter im vorangegangenen Kalenderjahr Kosten in Höhe von mindestens zwei Dritteln der Pauschalansätze für Instandhaltung und Instandsetzung aufgewendet hat. § 1 Abs. 2 der 1. VO über Mieterhöhungen nach dem XII. BMG ist mangels wirksamer Ermächtigungsnorm rechtswidrig.AG Charlottenburg12.04.1985
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63 T 3/85 - Kündigungsfrist; Kündigungsfrist - bei befristetem Mietvertrag mit Verlängerungsklausel; Einliegerwohnung - Kündigungsfrist; befristeter Mietvertrag - Kündigungsfrist; VerlängerungsklauselLeitsatz: Bei einem befristeten Mietverhältnis mit Verlängerungsklausel verlängert sich die gesetzliche Kündigungsfrist entsprechend der Dauer des Mietverhältnisses.LG Berlin12.04.1985