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Urteil Neubeschichtung
Schlagworte
Neubeschichtung; Heizöltank; Beschichtung; Heizkostenabrechnung; Instandsetzungskosten; Wartungsarbeiten; Umlagefähigkeit
Leitsatz
Eine Heizkostenaufstellung, die die Kosten für eine Neubeschichtung des Heizöltanks auf den Mieter umlegt, ist unrichtig und daher nicht fällig.
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