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  1. 64 S 305/84 - Komfortzuschlag (Bad); Wohnwertzuschlag; Modernisierungszuschlag; Altbauwohnraum; Mietpreisbindung; Mietzinserhöhung; Wertverbesserungszuschlag; Gebrauchswerterhöhung; Komfortzuschlag; Wartung der Gastherme; Vorbereitungsmaßnahmen; Gasrohrnetz-Erweiterung
    Leitsatz: 1. Der Komfortzuschlag für ein Bad gem. § 2 Abs. 1 Nr. 1 XII. BMG entfällt nicht schon deswegen, weil der Mieter vertraglich die Wartung der zur Warmwassererzeugung dienenden Gastherme auf eigene Kosten übernommen hat und auch zur Ausführung von Schönheitsreparaturen vertraglich verpflichtet ist. 2. Der Modernisierungszuschlag gem. § 11 AMVOB ist nur dann gerechtfertigt, wenn durch die Modernisierungsmaßnahme der Gebrauchswert der Mietsache während der Mietzeit nachhaltig erhöht wird; Vorbereitungsmaßnahmen berechtigen daher nicht zur Geltendmachung des Zuschlages. 3. Die Bestimmungen über den Wohnwertzuschlag halten einer verfassungsrechtlichen Überprüfung stand. § 5 Abs. 2 XII. BMG ist hinreichend bestimmt i.S.d. Art. 80 GG. Die Erste Verordnung über Mieterhöhung nach dem XII. BMG vom 1. November 1983 (GVBl. S. 1394) genügt der Ermächtigungsvorschrift des § 5 Abs. 2 XII. BMG.
    LG Berlin
    15.01.1985
  2. 63 S 25/84; 63 S 31/84 - Rückgabe der Mietsache im gemieteten Zustand; Mietverhältnis, Beendigung; Auszug des Mieters; Einbauten, genehmigte; Entfernungspflicht; Räumungspflicht (Umfang); Fußbodenbelag; Holzpaneel; abgehängte Decke
    Leitsatz: Der Mieter ist beim Auszug aus der Wohnung verpflichtet, den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen, insbesondere Einbauten zu entfernen.
    LG Berlin
    15.01.1985
  3. 5 C 820/83 - Wohnwertzuschlag; Altbauwohnraum; Mietpreisbindung; Mietzinserhöhung
    Leitsatz: 1. Der Wohnwertzuschlag gem. § 5 XII. BMG in Verbindung mit § 1 Abs. 2 I. MHV-XII. BMG hält einer verfassungsrechtlichen Prüfung stand. 2. § 5 Abs. 2 Satz 2 XII. BMG wendet sich an die Rechtsauslegung.
    AG Tempelhof-Kreuzberg
    16.01.1985
  4. 13 C 56/84 - Wohnwertzuschlag; Baualter; Wohnungsgröße
    Leitsatz: Der Wohnwertzuschlag kann nicht gefordert werden, da sich § 1 Abs. 2 I. MHV zu § 5 XII. BMG nicht im Rahmen der Ermächtigungsnorm hält.
    AG Wedding
    16.01.1985
  5. 10 C 608/84 - Heizkostenabrechnung bei Mieterwechsel; Heizkostenabrechnung; Heizwerttabelle; Heizgradwerte; billige Aufteilung
    Leitsatz: Die Aufteilung der Heizkosten zwischen dem ausziehenden und dem einziehenden Mieter nach Heizgradwerten ist zulässig, auch wenn dies mietvertraglich nicht vereinbart ist.
    AG Charlottenburg
    17.01.1985
  6. 10 C 608/84 - Heizkostenabrechnung bei Mieterwechsel; Heizkostenabrechnung; Heizwerttabelle; Heizgradwerte; billige Aufteilung
    Leitsatz: Werden die Heizkosten insgesamt nach Wohnflächen umgelegt und findet während der Abrechnungsperiode ein Mieterwechsel statt, dann ist die Aufteilung der Heizkosten zwischen dem ausziehenden und dem einziehenden Mieter nach Heizgradwerten zulässig, auch wenn dies mietvertraglich nicht vereinbart ist.
    AG Charlottenburg
    17.01.1985
  7. 10 C 608/84 - Heizkostenabrechnung bei Mieterwechsel; Heizkostenabrechnung; Heizwerttabelle; Heizgradwerte; billige Aufteilung
    Leitsatz: Die Aufteilung der Heizkosten zwischen dem ausziehenden und dem einziehenden Mieter nach Heizgradwerten ist zulässig, auch wenn dies mietvertraglich nicht vereinbart ist.
    AG Charlottenburg
    17.01.1985
  8. 65 S 242/84 - Wohnungsmiete/Geschäftsraummiete; Altbauwohnraum; Mietpreisbindung; Zweckbestimmung; teilgewerbliche Nutzung; Geschäftsraummietvertrag
    Leitsatz: Liegt nach der vertraglichen Zweckbestimmung der Parteien das Schwergewicht des Mietvertrages auf der teilgewerblichen Nutzung, so ist der Mietvertrag rechtlich insgesamt als Geschäftsraummietvertrag einzustufen mit der Folge, daß die nur für Wohnraum geltenden mietpreisrechtlichen Bestimmungen (hier: 29 a, 30 I. BMG) nicht anwendbar sind.
    LG Berlin
    18.01.1985
  9. 3 ReMiet 8/84 - Wohnungsbaugenossenschaft; Beendigung eines Mietverhältnisses
    Leitsatz: 1. Der entgeltliche Dauernutzungsvertrag über eine Wohnung zwischen einer Wohnbaugenossenschaft und ihrem Mitglied stellt inhaltlich einen Mietvertrag dar. Ist in einem solchen Vertrag das ordentliche Kündigungsrecht der Genossenschaft in der Weise eingeschränkt worden, daß es nur in besonderen Ausnahmefällen ausgeübt werden darf, wenn wichtige berechtigte Interessen der Genossenschaft eine Beendigung des Mietverhältnisses notwendig machen, so geht diese Rechtsstellung auf einen Erwerber der Wohnung gemäß § 571 BGB über. 2. Der Übergang der Kündigungsbeschränkung hat einen Ausschluß des Kündigung aus § 564 b Abs. 4 BGB zur Folge. Auf Eigenbedarf kann die Kündigung nur dann gestützt werden, wenn die dafür geltend gemachten Gründe ausnahmsweise die verschärften Voraussetzungen eines wichtigen berechtigten Interesses erfüllen, das die Beendigung des Mietverhältnisses notwendig macht.
    OLG Karlsruhe
    21.01.1985
  10. 8 C 826/83 - Wohnwertzuschlag; Baualter; Wohnungsgröße
    Leitsatz: Die Erhebung eines Wohnwertzuschlages im preisgebundenen Altbau seit dem 1. Januar 1984 ist unzulässig, da die aufgrund des § 5 XII. BMG ergangene Verordnung in Widerspruch zur gesetzlichen Ermächtigung steht und damit nichtig ist.
    AG Charlottenburg
    22.01.1985