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  1. 8 REMiet 3/84 - Abgrenzung Wohnraum/Geschäftsraum; Wohnraummiete; Geschäftsraummiete; Kündigungsschutz; Weitervermietung; Vertragszweck; Vertragswille, Gebrauch, vertragswidriger
    Leitsatz: Ob bei Anmietung eines Gebäudes, das aus mehreren Wohnungen besteht, von denen der Mieter eine Wohnung selbst bewohnt und die übrigen mit Genehmigung des Vermieters untervermietet, ein Mietverhältnis über Wohnraum oder andere Räume (= Geschäftsräume) vorliegt, hängt davon ab, ob nach dem übereinstimmenden Vertragswillen der Parteien der vorherrschende Vertragszweck im eigenen Wohnen des Mieters oder im Weitervermieten liegt.
    OLG Stuttgart
    07.11.1985
  2. 8 REMiet 3/84 - Abgrenzung Wohnraum/Geschäftsraum; Wohnraummiete; Geschäftsraummiete; Kündigungsschutz; Weitervermietung; Vertragszweck; Vertragswille; Gebrauch, vertragsmäßiger
    Leitsatz: Ob bei Anmietung eines Gebäudes, das aus mehreren Wohnungen besteht, von denen der Mieter eine Wohnung selbst bewohnt und die übrigen mit Genehmigung des Vermieters untervermietet, ein Mietverhältnis über Wohnraum oder andere Räume (= Geschäftsräume) vorliegt, hängt davon ab, ob nach dem übereinstimmenden Vertragswillen der Parteien der vorherrschende Vertragszweck im eigenen Wohnen des Mieters oder im Weitervermieten liegt.
    OLG Stuttgart
    07.11.1985
  3. 8 REMiet 4/84 - Abwälzung der Schönheitsreparaturen bei Vermietung einer nicht renovierten Wohnung; Schönheitsreparaturen; Instandhaltungspflicht; Formularmietvertrag; Abwälzungsklausel; Wohnung; unrenoviert
    Leitsatz: Dem Bundesgerichtshof wird folgende Rechtsfrage zur Entscheidung vorgelegt: Ist bei der Vermietung einer unrenovierten Wohnung die formularvertragliche Abwälzung laufender Schönheitsreparaturen auf den Mieter unwirksam mit der Folge, daß der Vermieter den Mieter auch nicht auf Grund eines bei Ende des Mietverhältnisses gegebenen Renovierungsbedarfs zu Renovierungsleistungen heranziehen kann?
    OLG Stuttgart
    02.09.1985
  4. 3 ReMiet 8/84 - Wohnungsbaugenossenschaft; Beendigung eines Mietverhältnisses
    Leitsatz: 1. Der entgeltliche Dauernutzungsvertrag über eine Wohnung zwischen einer Wohnbaugenossenschaft und ihrem Mitglied stellt inhaltlich einen Mietvertrag dar. Ist in einem solchen Vertrag das ordentliche Kündigungsrecht der Genossenschaft in der Weise eingeschränkt worden, daß es nur in besonderen Ausnahmefällen ausgeübt werden darf, wenn wichtige berechtigte Interessen der Genossenschaft eine Beendigung des Mietverhältnisses notwendig machen, so geht diese Rechtsstellung auf einen Erwerber der Wohnung gemäß § 571 BGB über. 2. Der Übergang der Kündigungsbeschränkung hat einen Ausschluß des Kündigung aus § 564 b Abs. 4 BGB zur Folge. Auf Eigenbedarf kann die Kündigung nur dann gestützt werden, wenn die dafür geltend gemachten Gründe ausnahmsweise die verschärften Voraussetzungen eines wichtigen berechtigten Interesses erfüllen, das die Beendigung des Mietverhältnisses notwendig macht.
    OLG Karlsruhe
    21.01.1985
  5. 3 ReMiet 1/85 - Verpflichtung zur Vorauszahlung von Nebenkosten im Formularmietvertrag; Mietnebenkosten; Betriebskosten; Vorauszahlung; Formularmietvertrag; Vereinbarung, Wirksamkeit
    Leitsatz: Eine wirksame Verpflichtung zur Vorauszahlung von Nebenkosten liegt jedenfalls dann vor, wenn der vorformulierte Mietvertrag im Anschluß an die Verweisung auf § 27 der Zweiten Berechnungsverordnung die wesentlichen Positionen der in Anlage 3 zu dieser Vorschrift enthaltenen Aufstellung stichwortartig nennt und die Vorauszahlung nur Betriebskosten umfaßt, die im Mietvertrag beispielhaft aufgeführt worden sind. Zur Wirksamkeit der Vereinbarung ist nicht erforderlich, daß der Mietvertrag die einzelnen Betriebskosten genau bezeichnet, für welche die Vorauszahlung gelten soll.
    OLG Karlsruhe
    18.10.1985
  6. 4 REMiet 7/84 - Kündigung eines längerfristigen Mietverhältnisses; Beamtenverhältnis; Wohnortwechsel
    Leitsatz: Der Mieter von Wohnraum kann ein mit dem Vermieter eingegangenes längerfristiges Mietverhältnis nicht vorzeitig, d. h. vor Ablauf der Zeit, für die das Vertragsverhältnis eingegangen ist, unter Berufung auf § 570 BGB kündigen, weil er (hier: zur Ableistung des Referendardienstes) in ein erstmalig zu begründendes Beamtenverhältnis außerhalb seines Wohnortes (hier: auf Widerruf) berufen wird. § 570 BGB findet auf den Fall, daß der längerfristig gebundene Mieter erstmalig in ein Beamtenverhältnis berufen wird und wegen eines dadurch angezeigten Wohnungswechsels eine vorzeitige Entlassung aus dem Mietvertrag durch Kündigung anstrebt, keine Anwendung.
    OLG Hamm
    22.04.1985
  7. 4 REMiet 5/84 - Tilgungsdarlehen des Vermieters für öffentlich geförderte Wohnungen; Zinsen als Kapitalkosten; Wirtschaftlichkeitsberechnung
    Leitsatz: Es besteht entgegen der Auffassung des Vorlagebeschlusses kein Anlaß, von dem Rechtsentscheid des Oberlandgerichts Frankfurt vom 28. Dezember 1982 - 20 REMiet 3/82 - (NJW 1983, 1004 = ZMR 1983, 215= WuM 1983, 83 = DWW 1983, 48 = GE 1983, 169) abzuweichen. Dies bedeutet für den vorliegenden Fall: Hat sich der Vermieter von öffentlich geförderten Wohnungen mit dem Darlehensgeber eines zum Zwecke des Wohnungsbaues in Anspruch genommenen Tilgungsdarlehens zum Ablauf der zunächst (zu einem festen Zinssatz) vereinbarten Laufzeit, wie von vornherein vorbehalten, auf eine Fortsetzung des Darlehens zu einem (den Marktverhältnissen angepaßten) höheren Zinssatz geeinigt und soll dabei die Verzinsung weiterhin, wie von Anfang an, von dem vollen anfänglichen Darlehenskapital ohne Rücksicht auf die in der Zwischenzeit im Rahmen der festliegenden Annuitäten bewirkten fortschreitenden Kapitaltilgung berechnet werden, so darf der Vermieter die so vom ursprünglichen Darlehenskapital ohne Berücksichtigung der zwischenzeitlichen Tilgung errechneten erhöhten Zinsen als Kapitalkosten in die Wirtschaftlichkeitsberechnung einsetzen (§§ 23 Abs. 1, 21 Abs. 2 II. BV) und auf die Mieter im Wege der Mieterhöhung umlegen.
    OLG Hamm
    28.02.1985
  8. 20 REMiet 3/85 - Wuchermiete; Höhe des Rückforderungsanspruchs; Freifinanzierter Wohnraum; Mietzinsüberhöhung; Nichtigkeit; Rückforderungsanspruch; Vergleichsmiete, ortsübliche; Änderungen der Vergleichsmiete
    Leitsatz: Bei der Errechnung der Höhe der wegen Verstoßes gegen § 5 WiStG zurückzuzahlenden Beträge sind Veränderungen in der Höhe der ortsüblichen Miete zu berücksichtigen (Anschluß an den Rechtsentscheid des OLG Hamm vom 3.3.1983 - 4 RE Miet 9/82 -).
    OLG Frankfurt a. M.
    04.04.1985
  9. 20 REMiet 3/85 - Wuchermiete, Höhe des Rückforderungsanspruchs; Freifinanzierter Wohnraum; Mietzinsüberhöhung; Wuchermiete; Nichtigkeit; Rückforderungsanspruch; Vergleichsmiete, ortsübliche; Änderungen der Vergleichsmiete
    Leitsatz: Bei der Errechnung der Höhe der wegen Verstoßes gegen § 5 WiStG zurückzuzahlenden Beträge sind Veränderungen in der Höhe der ortsüblichen Miete zu berücksichtigen (Anschluß an den Rechtsentscheid des OLG Hamm vom 3.3.1983 - 4 RE Miet 9/82 -).
    OLG Frankfurt a. M.
    04.04.1985
  10. 20 REMiet 1/85 - Geltendmachung erhöhter Betriebskosten
    Leitsatz: Bei preisgebundenem Wohnraum kann der Vermieter nach dem bis zum 30. April 1984 geltenden Recht eine Erhöhung von Betriebskosten im Wege der Umlage nur geltend machen, soweit es sich um unter § 20 der Neubaumietenverordnung fallende Betriebskosten handelt. Eine Vereinbarung, daß auch eine Erhöhung der sich aus der Anlage 3 zu § 27 Abs. 1 der II. Berechnungsverordnung ergebenden Betriebskosten durch Umlage geltend gemacht werden kann, ist selbst dann unwirksam, wenn der Vermieter insgesamt nicht mehr als die zur Deckung der laufenden Aufwendungen erforderliche Miete erhält (Verdeutlichung dss Rechtsentscheids 20 REMiet 2/82 des OLG Frankfurt am Main).
    OLG Frankfurt
    26.03.1985