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3 ReMiet 8/84 - Wohnungsbaugenossenschaft; Beendigung eines MietverhältnissesLeitsatz: 1. Der entgeltliche Dauernutzungsvertrag über eine Wohnung zwischen einer Wohnbaugenossenschaft und ihrem Mitglied stellt inhaltlich einen Mietvertrag dar. Ist in einem solchen Vertrag das ordentliche Kündigungsrecht der Genossenschaft in der Weise eingeschränkt worden, daß es nur in besonderen Ausnahmefällen ausgeübt werden darf, wenn wichtige berechtigte Interessen der Genossenschaft eine Beendigung des Mietverhältnisses notwendig machen, so geht diese Rechtsstellung auf einen Erwerber der Wohnung gemäß § 571 BGB über. 2. Der Übergang der Kündigungsbeschränkung hat einen Ausschluß des Kündigung aus § 564 b Abs. 4 BGB zur Folge. Auf Eigenbedarf kann die Kündigung nur dann gestützt werden, wenn die dafür geltend gemachten Gründe ausnahmsweise die verschärften Voraussetzungen eines wichtigen berechtigten Interesses erfüllen, das die Beendigung des Mietverhältnisses notwendig macht.OLG Karlsruhe21.01.1985
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65 S 242/84 - Wohnungsmiete/Geschäftsraummiete; Altbauwohnraum; Mietpreisbindung; Zweckbestimmung; teilgewerbliche Nutzung; GeschäftsraummietvertragLeitsatz: Liegt nach der vertraglichen Zweckbestimmung der Parteien das Schwergewicht des Mietvertrages auf der teilgewerblichen Nutzung, so ist der Mietvertrag rechtlich insgesamt als Geschäftsraummietvertrag einzustufen mit der Folge, daß die nur für Wohnraum geltenden mietpreisrechtlichen Bestimmungen (hier: 29 a, 30 I. BMG) nicht anwendbar sind.LG Berlin18.01.1985
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10 C 608/84 - Heizkostenabrechnung bei Mieterwechsel; Heizkostenabrechnung; Heizwerttabelle; Heizgradwerte; billige AufteilungLeitsatz: Die Aufteilung der Heizkosten zwischen dem ausziehenden und dem einziehenden Mieter nach Heizgradwerten ist zulässig, auch wenn dies mietvertraglich nicht vereinbart ist.AG Charlottenburg17.01.1985
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10 C 608/84 - Heizkostenabrechnung bei Mieterwechsel; Heizkostenabrechnung; Heizwerttabelle; Heizgradwerte; billige AufteilungLeitsatz: Werden die Heizkosten insgesamt nach Wohnflächen umgelegt und findet während der Abrechnungsperiode ein Mieterwechsel statt, dann ist die Aufteilung der Heizkosten zwischen dem ausziehenden und dem einziehenden Mieter nach Heizgradwerten zulässig, auch wenn dies mietvertraglich nicht vereinbart ist.AG Charlottenburg17.01.1985
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10 C 608/84 - Heizkostenabrechnung bei Mieterwechsel; Heizkostenabrechnung; Heizwerttabelle; Heizgradwerte; billige AufteilungLeitsatz: Die Aufteilung der Heizkosten zwischen dem ausziehenden und dem einziehenden Mieter nach Heizgradwerten ist zulässig, auch wenn dies mietvertraglich nicht vereinbart ist.AG Charlottenburg17.01.1985
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5 C 820/83 - Wohnwertzuschlag; Altbauwohnraum; Mietpreisbindung; MietzinserhöhungLeitsatz: 1. Der Wohnwertzuschlag gem. § 5 XII. BMG in Verbindung mit § 1 Abs. 2 I. MHV-XII. BMG hält einer verfassungsrechtlichen Prüfung stand. 2. § 5 Abs. 2 Satz 2 XII. BMG wendet sich an die Rechtsauslegung.AG Tempelhof-Kreuzberg16.01.1985
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13 C 56/84 - Wohnwertzuschlag; Baualter; WohnungsgrößeLeitsatz: Der Wohnwertzuschlag kann nicht gefordert werden, da sich § 1 Abs. 2 I. MHV zu § 5 XII. BMG nicht im Rahmen der Ermächtigungsnorm hält.AG Wedding16.01.1985
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64 S 305/84 - Komfortzuschlag (Bad); Wohnwertzuschlag; Modernisierungszuschlag; Altbauwohnraum; Mietpreisbindung; Mietzinserhöhung; Wertverbesserungszuschlag; Gebrauchswerterhöhung; Komfortzuschlag; Wartung der Gastherme; Vorbereitungsmaßnahmen; Gasrohrnetz-ErweiterungLeitsatz: 1. Der Komfortzuschlag für ein Bad gem. § 2 Abs. 1 Nr. 1 XII. BMG entfällt nicht schon deswegen, weil der Mieter vertraglich die Wartung der zur Warmwassererzeugung dienenden Gastherme auf eigene Kosten übernommen hat und auch zur Ausführung von Schönheitsreparaturen vertraglich verpflichtet ist. 2. Der Modernisierungszuschlag gem. § 11 AMVOB ist nur dann gerechtfertigt, wenn durch die Modernisierungsmaßnahme der Gebrauchswert der Mietsache während der Mietzeit nachhaltig erhöht wird; Vorbereitungsmaßnahmen berechtigen daher nicht zur Geltendmachung des Zuschlages. 3. Die Bestimmungen über den Wohnwertzuschlag halten einer verfassungsrechtlichen Überprüfung stand. § 5 Abs. 2 XII. BMG ist hinreichend bestimmt i.S.d. Art. 80 GG. Die Erste Verordnung über Mieterhöhung nach dem XII. BMG vom 1. November 1983 (GVBl. S. 1394) genügt der Ermächtigungsvorschrift des § 5 Abs. 2 XII. BMG.LG Berlin15.01.1985
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63 S 25/84; 63 S 31/84 - Rückgabe der Mietsache im gemieteten Zustand; Mietverhältnis, Beendigung; Auszug des Mieters; Einbauten, genehmigte; Entfernungspflicht; Räumungspflicht (Umfang); Fußbodenbelag; Holzpaneel; abgehängte DeckeLeitsatz: Der Mieter ist beim Auszug aus der Wohnung verpflichtet, den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen, insbesondere Einbauten zu entfernen.LG Berlin15.01.1985
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10 C 698/84 - Vermieterwechsel; Vermieterwechsel - Unterrichtung des Mieters; Eigentümerwechsel - Unterrichtung des Mieters; Unterrichtung über Eigentümer- VermieterwechselLeitsatz: Der Vermieter ist verpflichtet, den Mieter über den Wechsel des Eigentümers und Vertragspartners zu unterrichten. Entsteht dem Mieter durch die fehlende Unterrichtung ein Schaden (hier Prozeßkosten eines gegenüber dem bisherigen Vermieter angestrengten Rechtsstreits), ist der Vermieter zum Schadensersatz verpflichtet.AG Schöneberg14.01.1985