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Suchergebnis Urteilssuche (151 - 160 von 249)
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8 a C 335/85 - Schadensersatz bei Verzug mit Mietzinszahlung; Mietzinszahlung; Zahlungsverzug; Verzug; Verzugsfolgen; Schadensersatz; Anwaltskosten; AnwaltsvergütungLeitsatz: Befindet sich der Mieter unstreitig in Zahlungsverzug, hat er dem Vermieter die Kosten für die Beauftragung eines Anwaltes, der die Kündigung ausspricht und Zahlungs- und Räumungsklage erheben soll, zu erstatten; die Vergütung des Anwaltes richtet sich dann nach § 118 BRAGO.AG Wedding21.08.1985
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6 C 360/85 - Balkon - Anbringung eines Rankgitters/Blumenkastens; Rolladen; Mietvertrag - Umfang der Gebrauchsgewährung; vertragsgemäßer Gebrauch der Mietsache; Gebrauch der Mietsache; Balkon; BlumenkästenLeitsatz: Der Mieter darf auf seinem Balkon ein Rankgitter aus Holz anbringen, wenn dadurch der optische Gesamteindruck der entsprechenden Gebäudeseite nicht beeinträchtigt wird.AG Schöneberg19.08.1985
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4 C 200/85 - Betriebskostenzuschlag (Altbau); Betriebskosten - Abwälzung von neu entstandenen (Altbau); Betriebsmehrkosten - neu entstandene (Altbau); Betriebskostenerhöhungen - neu entstandene (Altbau); Hausreinigungskosten - als neu entstandene Betriebskosten (Altbau); Sach- und Haftpflichtversicherung - als neu entstandene Betriebskosten (Altbau)Leitsatz: Betriebsmehrkosten, die durch die erstmalige Beauftragung einer Hausreinigungsfirma entstehen, können jedenfalls nicht in voller Höhe umgelegt werden.AG Charlottenburg03.07.1985
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7 C 296/85 - Grundmietenerhöhungsausschluß - Fassade; Grundmietenerhöhung - Ausschluß bei unverputzter Außenmauer; Fassade - Ausschluß der Grundmietenerhöhung bei Putzschäden; Ausschluß der Grundmietenerhöhung - bei unverputzter Außenmauer; preisgebundener Altbau - Ausschluß der Grundmietenerhöhung; Altbau - Ausschluß der Grundmietenerhöhung; Außenwand - mit Putzschäden als MieterhöhungsausschließungsgrundLeitsatz: Die ab dem 1. Januar 1984 zulässig werdende Grundmietenerhöhung ist ausgeschlossen, wenn an einer Außenwand des Gebäudes große Mengen Putzes fehlen.AG Charlottenburg01.07.1985
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6 C 469/84 - Wohnwertzuschlag; Modernisierungszuschlag; Altbauwohnraum; Mietpreisbindung; Mietzinserhöhung; Instandsetzungszuschlag; Mischeinheit; Wirtschaftseinheit; Grundmietenbestandteil; PreisstellenverfahrenLeitsatz: 1. § 1 Abs. 2 der 1. MieterhöhungsVO nach dem 12. BMG (Wohnwertzuschlag) ist wirksam (ausdrückliche Aufgabe der vom Gericht bisher vertretenen gegenteiligen Ansicht). 2. Der Eigentümer kann den Kostennachweis zur Geltendmachung des Instandsetzungszuschlages nach § 3 12. BMG auch mittels Aufwendungen eines Voreigentümers führen. 3. Bei der Berechnung der Zulässigkeit des Instandsetzungszuschlages ist bei Mischeinheiten zulässig, die gesamten Aufwendungen für Instandhaltung und Instandsetzung durch die Gesamtfläche der Wirtschaftseinheit zu teilen und den so unmittelbar je Quadratmeter Fläche errechneten Betrag dem für die jeweilige Wohnung nach § 3 Abs. 2 notwendigen Betrag gegenüberzustellen; es ist bei Mischeinheiten nicht erforderlich, die Summe der Wohnflächen und die Summe der Nutzflächen der Gewerberäume getrennt anzugeben. 4. Wohnwertzuschlag und Instandsetzungszuschlag werden Bestandteil der Grundmiete. 5. Die Preisstelle für Mieten entscheidet bei einem Verfahren nach § 11 Abs. 6 AMVOB nicht nur über die Höhe, sondern auch über den Grund des Modernisierungszuschlags; der gegenteiligen Ansicht der ZK 64 des LG Berlin vermag das Gericht nicht zu folgen.AG Schöneberg26.06.1985
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8 C 91/85 - Töpfermäßige Ofenreinigung als Mieterpflicht; Instandhaltungspflicht; Formularmietvertrag; Reinigung der Öfen, töpfermäßige; AbwälzungLeitsatz: Eine mietvertragliche Regelung, wonach die töpfermäßige Reinigung der Öfen vom Mieter zu tragen ist, wirksam; sie verstößt nicht gegen § 9 AGBG, sofern sie nicht in der Hausordnung, sondern an einer Stelle des Gesamtvertrages niedergelegt ist, an der der Mieter mit einer entsprechenden Klausel rechnen konnte.AG Tempelhof-Kreuzberg24.06.1985
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8 C 91/85 - Ofenreinigung als Mieterpflicht; Instandhaltungspflicht; Formularmietvertrag; Reinigung der Öfen, töpfermäßige; AbwälzungLeitsatz: Eine mietvertragliche Regelung, wonach die töpfermäßige Reinigung der Öfen vom Mieter zu tragen ist, ist wirksam; sie verstößt nicht gegen § 9 AGBG, sofern sie nicht in der Hausordnung, sondern an einer Stelle des Gesamtvertrages niedergelegt ist, an der der Mieter mit einer entsprechenden Klausel rechnen konnte.AG Tempelhof-Kreuzberg24.06.1985
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12 C 230/85 - Modernisierung/Kabelfernsehen; Modernisierung; Wertverbesserung; Modernisierungszuschlag; Gemeinschaftsantenne; Kabelfernsehen; Kostenmiete - Erhöhung wegen Anschlusses an das KabelfernsehenLeitsatz: Durch den Anschluß der Gemeinschaftsantennenanlage an das Kabelfernsehen wird der Gebrauchswert der Wohnung nicht erhöht.AG Schöneberg18.06.1985
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7 C 98/85 - Modernisierungszuschlag (Altbau); Modernisierungszuschlag; Wertverbesserungszuschlag; Duldung des Mieters - ModernisierungszuschlagLeitsatz: Ein Modernisierungszuschlag ist nur für solche Modernisierungen zu zahlen, die im Einverständnis mit dem Mieter oder aber aufgrund eines gerichtlichen Duldungstitels durchgeführt wurden.AG Schöneberg16.06.1985
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17 C 226/85 - Schadensersatzpflicht des Vermieters; Schadensersatzpflicht des Vermieters/bei Kündigung wegen Gesundheitsgefährdung; Kündigung wegen Gesundheitsgefährdung/Schadensersatzpflicht des Vermieters; Vermieter/Schadensersatzpflicht bei Kündigung durch Mieter wegen Gesundheitsgefährdung; Umzugskosten/Ersatzpflicht des Vermieters; Maklerkosten/Ersatzpflicht des VermietersLeitsatz: Der Mieter hat Anspruch auf Ersatz von Makler- und Umzugskosten als Mangelfolgeschaden gem. § 538 BGB, wenn er die Wohnung wegen Feuchtigkeit zu Recht nach § 544 BGB fristlos gekündigt hat.AG Schöneberg14.06.1985