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Urteil Vereinbarter Wertverbesserungszuschlag
Schlagworte
Vereinbarter Wertverbesserungszuschlag; Mietpreisbindung, Altbau; Wertverbesserungszuschlag; Mietzinserhöhung; Wertverbesserungsmaßnahme, Zeitpunkt der Fertigstellung; Mieterhöhungserklärung
Leitsatz
Ist ein Wertverbesserungszuschlag bereits mit Abschluß des Mietvertrages vereinbart, bedarf es auch dann keiner Mieterhöhungserklärung nach § 18 I. BMG, wenn die Wertverbesserungsmaßnahme erst nach Beginn des Mietverhältnisses fertiggestellt wird.
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