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Urteil Stichtagsmiete niedriger als der vereinbarte preisrechtlich zulässige Mietzins


Schlagworte

Stichtagsmiete niedriger als der vereinbarte preisrechtlich zulässige Mietzins; Mietpreisbindung, Altbau; Stichtagsmiete, zu niedrige; Mietzinsvereinbarung, preisrechtlich zulässige; Mieterhöhungserklärung, nicht erforderlich

Leitsatz

Ist die Stichtagsmiete geringer als die preisrechtlich zulässige Miete, bedarf es einer besonderen Erklärung im Sinne des § 10 AMVOB nicht, wenn der höhere Mietzins bereits mietvertraglich vereinbart worden ist.

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