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Urteil Schlüsselanzahl
Schlagworte
Schlüsselanzahl; Gebrauchsüberlassung; Schlüssel, Anzahl; Haustürschlüssel; Reserveschlüssel; Sicherungsschein (Sicherheitsschlüssel)
Leitsatz
1. Der Anspruch des Mieters auf Überlassung eines weiteren Schlüssels gegen Bezahlung oder auf Überlassung des Sicherungsscheines besteht auch nach erfolgter Kündigung fort.
2. Zur Frage, auf wieviele Schlüssel ein Mieter Anspruch hat.
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