Urteil Rechtsentscheid
Schlagworte
Rechtsentscheid; Kündigung einer öffentlich geförderten Wohnung mit Belegungsrecht wegen Bedarfsanmeldung der Behörde
Leitsätze
1. Heranziehung der Gründe eines Rechtsentscheids zu dessen Auslegung.
2. Dem Vermieter einer öffentlich geförderten Wohnung, für die eine Behörde ein Belegungsrecht innehat und die an eine nicht bei dieser Behörde bedienstete Person vermietet ist, steht ein berechtigtes Interesse zur ordentlichen Kündigung des Mietverhältnisses auch dann zu, wenn die Behörde die Kündigung wegen Bedarfs der Wohnung verlangt, ohne hierbei dem Vermieter anzudrohen, ihm wirtschaftliche Nachteile zuzufügen, falls er die Kündigung unterläßt (Klarstellung von OLG Hamm NJW 1982, 2563).
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