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Urteil Modernisierungszuschlag
Schlagworte
Modernisierungszuschlag; Altbauwohnraum; Mietpreisbindung; Mietzinserhöhung; Wertverbesserungszuschlag; Wohnwertverbesserung; Kastendoppelfenster; Isolierglasfenster; Treppenhausfenster; Einsparung von Heizenergie
Leitsatz
Der Austausch von Kastendoppelfenstern gegen dreifach isolierverglaste Kunststoffrahmenfenster ist keine Wertverbesserung; das gilt auch für den Austausch von Einfachfenstern gegen isolierverglaste in nicht heizbaren Treppenhäusern.
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