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Urteil Eigenbedarfskündigung/Voraussetzungen
Schlagworte
Eigenbedarfskündigung/Voraussetzungen; Mietverhältnis, Beendigung; Kündigung; Mieterschutz; Eigenbedarf; Interesse, berechtigtes; Wohnungsbedarf; Widerspruch d. Mieters; Härte, ungerechtfertigte
Leitsatz
Der Eigenbedarf im Sinne des § 564 b Abs. 2 Nr. 2 Satz 1 BGB erfordert kein besonders dringendes Interesse, es genügt jedes vernünftige, billigenswerte Erlangungsinteresse, wobei sowohl subjektive als auch objektive Umstände zur Begründung des Wohnungsbedarfs herangezogen werden können.
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