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Urteil Altbauwohnraum


Schlagworte

Altbauwohnraum; Mietpreisbindung, Altbau; Stichtagsmiete, Antrag auf Herabsetzung; Übergangsrecht

Leitsatz

Die Übergangsregelung des § 36 AMVOB findet auch Anwendung auf den Fall, daß der Mieter die Herabsetzung der Stichtagsmiete noch vor dem 30. November 1980, aber bereits auf der Grundlage der Neuregelung des § 2 I. BMG beantragt hat.

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