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Urteil Abstandszahlung
Schlagworte
Abstandszahlung; Beweislast - Abstandszahlung
Leitsatz
Erteilt der Vormieter dem Nachmieter eine Quittung über eine Zahlung "zur Wohnungsübernahme", muß der Vormieter darlegen und beweisen, daß die Zahlung in Erfüllung eines Möbelkaufvertrags erfolgt ist.
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