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Urteil Pflicht des Wasserversorgers zum Einbau eines kleineren Wasserzählers, Prüfpflicht bei turnusmäßiger Auswechselung des Hauszählers


Schlagworte

Pflicht des Wasserversorgers zum Einbau eines kleineren Wasserzählers, Prüfpflicht bei turnusmäßiger Auswechselung des Hauszählers

Leitsätze

1. Ein Wasserversorger ist jedenfalls erstmals nach Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen bei einer turnusmäßigen Auswechslung des Hauszählers zur Prüfung verpflichtet, ob ein kleinerer Zähler eingebaut werden kann.

2. Das war in der ehemaligen DDR einschließlich Ostberlin der Fall, so dass auch ohne Antrag des Kunden ein Wechsel zu prüfen war.

3. Beim Verstoß kann der überhöhte Grundpreis als Schadensersatz geltend gemacht werden. 

(Leitsätze der Redaktion)

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