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24 U 64/14 - Pflicht des Wasserversorgers zum Einbau eines kleineren Wasserzählers, Prüfpflicht bei turnusmäßiger Auswechselung des HauszählersLeitsatz: 1. Ein Wasserversorger ist jedenfalls erstmals nach Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen bei einer turnusmäßigen Auswechslung des Hauszählers zur Prüfung verpflichtet, ob ein kleinerer Zähler eingebaut werden kann.2. Das war in der ehemaligen DDR einschließlich Ostberlin der Fall, so dass auch ohne Antrag des Kunden ein Wechsel zu prüfen war.3. Beim Verstoß kann der überhöhte Grundpreis als Schadensersatz geltend gemacht werden. (Leitsätze der Redaktion)KG02.09.2015
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65 T 64/14 - Gebührenstreitwert für Klage auf Feststellung zur Berechtigung einer Mietminderung; Streitigkeiten über Zahlungsverpflichtung; GebührenprivilegierungLeitsatz: Der Gebührenstreitwert der Klage auf Feststellung eines Mieters gegen den Vermieter, dass er wegen Mängeln der Mietsache zur Minderung berechtigt ist, richtet sich nach dem dreieinhalbfachen Jahresbetrag der geltend gemachten Minderung. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin25.04.2014
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I-24 U 160/11 - Unternehmensbezogener Mietvertrag mit Inhaber, nicht mit Geschäftsführer abgeschlossenLeitsatz: Ist ein Mietvertrag den Umständen nach unternehmensbezogen, so wird er im Zweifel mit dem Inhaber des jeweiligen Unternehmens und nicht mit dem für das Unternehmen Handelnden abgeschlossen.OLG Düsseldorf09.01.2012
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63 T 122/15 - Streitwert für Feststellung der MinderungUrteil: .... Mai 2009 - 24 W 16/09 - GE 2009, 1188; OLG...LG Berlin28.12.2015
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V ZR 41/23 - Vorlage der Löschungsunterlagen bei Kaufpreisfälligkeit nach LastenfreistellungLeitsatz: 1. Hängt die Fälligkeit des Kaufpreises in einem Grundstückskaufvertrag davon ab, dass der Verkäufer die Lastenfreistellung sichergestellt hat (sog. Direktzahlungsmodell), müssen die Löschungsunterlagen dem Notar in angemessener Frist vorgelegt werden; da es sich um eine erfolgsbezogene Pflicht handelt, genügt es nicht, wenn der Verkäufer zwar alles tut, um die Vorlage der Unterlagen herbeizuführen, diese aber gleichwohl unterbleibt.2. Muss der Verkäufer eines Grundstücks die Lastenfreistellung sicherstellen, hat er es nicht zu vertreten, wenn die Löschungsunterlagen (hier: Grundschuldbrief) infolge eines Verschuldens des zur Löschung verpflichteten Grundpfandgläubigers nicht vorgelegt werden können. Der Grundpfandgläubiger ist nicht Erfüllungsgehilfe des Verkäufers.BGH20.12.2024