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Urteil Kündigung nach Strafanzeige gegen Vermieter, vorsätzliche oder leichtfertige Falschbehauptung nötig
Schlagworte
Kündigung nach Strafanzeige gegen Vermieter, vorsätzliche oder leichtfertige Falschbehauptung nötig
Leitsätze
1. Ob eine Strafanzeige gegen den Vermieter, gegen den das Ermittlungsverfahren später eingestellt wurde, einen Grund zur Kündigung darstellt, hängt von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls ab.
2. Eine im Kern zutreffende Sachverhaltsschilderung rechtfertigt weder eine fristlose noch eine fristgerechte Kündigung, wenn der Mieter nicht vorsätzlich oder leichtfertig eine falsche Anzeige erstattet hat.
(Leitsätze der Redaktion)
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