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Urteil Keine Kündigung nach Widerruf der Untervermietungserlaubnis, berechtigtes Interesse bei Untermieterkündigung
Schlagworte
Keine Kündigung nach Widerruf der Untervermietungserlaubnis, berechtigtes Interesse bei Untermieterkündigung
Leitsatz
Widerruf der Untervermietungserlaubnis kein Kündigungsgrund für Untermietverhältnis.
(Leitsatz der Redaktion)
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