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Urteil Gebäudeabriss keine wirtschaftliche Verwertung
Schlagworte
Gebäudeabriss keine wirtschaftliche Verwertung
Leitsätze
a) Der ersatzlose Abriss eines Gebäudes ist keine wirtschaftliche Verwertung im Sinne des § 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB (Bestätigung von Senatsurteil vom 24. März 2004 - VIII ZR 188/03, GE 2004, 611 = NJW 2004, 1736 unter II 1 a).
b) Zu den Anforderungen an eine zu dem vorgenannten Zweck ausgesprochene Kündigung eines Wohnraummietvertrags nach Maßgabe des generalklauselartigen Kündigungstatbestands des § 573 Abs. 1 Satz 1 BGB.
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