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Urteil Ausschluss der Haftung für Sachmängel beim Hausverkauf, Grundstücksverkauf, Falschangaben in Exposé, Arglist, Vorsatz, leichtfertige oder grob fahrlässige Unkenntnis, Erwartung des Grundstückskäufers
Schlagworte
Ausschluss der Haftung für Sachmängel beim Hausverkauf, Grundstücksverkauf, Falschangaben in Exposé, Arglist, Vorsatz, leichtfertige oder grob fahrlässige Unkenntnis, Erwartung des Grundstückskäufers
Leitsatz
Der in einem Grundstückskaufvertrag vereinbarte umfassende Haftungsausschluss für Sachmängel erfasst auch die nach öffentlichen Äußerungen des Verkäufers zu erwartenden Eigenschaften eines Grundstücks oder des aufstehenden Gebäudes.
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