« neue Suche

Suchergebnis Urteilssuche (2 Urteile)

  1. VIII ZR 373/21 - Zulässige Tätigkeit von Conny im Zusammenhang mit der Mietpreisbremse
    Leitsatz: 1. Zur Wirksamkeit der Bevollmächtigung eines registrierten Inkassodienstleisters für die Erhebung einer Rüge gemäß § 556g Abs. 2 BGB a.F. im Zusammenhang mit der Geltendmachung und Abtretung von Ansprüchen des Mieters aus der sogenannten Mietpreisbremse (hier: Abgrenzung der einem registrierten Inkassodienstleister nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 RDG, § 2 Abs. 2 Satz 1 RDG a.F. gestatteten Forderungseinziehung von unzulässigen Maßnahmen der Anspruchsabwehr). 2. Die Tätigkeit der mit der Rüge eines Verstoßes gegen die Mietpreisbremse beauftragten Inkassodienstleisterin hat ihren Schwerpunkt in dem Anspruch auf Rückerstattung und nicht in der Abwehr von Ansprüchen des Vermieters und ist deshalb von der Inkassobefugnis gedeckt.(Leitsatz zur 2 von der Redaktion)
    BGH
    24.05.2023
  2. 67 S 79/23 - Preisrechtswidrigkeit der ursprünglichen Mietzinsabrede bei Auslaufen oder späterer Verfassungswidrigkeit der Mietpreisbremse
    Leitsatz: Waren die §§ 556d ff. BGB zum Zeitpunkt des Mietvertragsschlusses verfassungsgemäß und landesrechtlich wirksam in Vollzug gesetzt, bleibt es im Falle der Preisrechtswidrigkeit der ursprünglichen Mietzinsabrede gemäß §§ 556g Abs.1 Satz 2, 556d Abs. 1, Abs. 2 BGB bei deren teilweiser Unwirksamkeit, auch wenn sich die §§ 556d ff. BGB zu einem späteren Zeitpunkt als verfassungswidrig erweisen oder auslaufen sollten.
    LG Berlin
    22.08.2023