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Urteil Keine Lizenzgebühren für Fernsehgeräte mit Antenne in Hotelzimmern, öffentliche Wiedergabe von Fernseh- und Rundfunkprogrammen


Schlagworte

Keine Lizenzgebühren für Fernsehgeräte mit Antenne in Hotelzimmern, öffentliche Wiedergabe von Fernseh- und Rundfunkprogrammen

Leitsatz

Wenn ein Hotelbetreiber in den Zimmern Fernsehgeräte aufstellt, die über eine DVB-T -Zimmerantenne das Programm unmittelbar empfangen, liegt keine öffentliche Wiedergabe vor, für die Lizenzgebühren an eine Verwertungsgesellschaft zu zahlen sind (Bestätigung von BGH MDR 2016, 781 „Königshof“).

(Leitsatz der Redaktion)

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