« zurück zur Suche
Urteil Keine Lizenzgebühren für Fernsehgeräte mit Antenne in Hotelzimmern, öffentliche Wiedergabe von Fernseh- und Rundfunkprogrammen
Schlagworte
Keine Lizenzgebühren für Fernsehgeräte mit Antenne in Hotelzimmern, öffentliche Wiedergabe von Fernseh- und Rundfunkprogrammen
Leitsatz
Wenn ein Hotelbetreiber in den Zimmern Fernsehgeräte aufstellt, die über eine DVB-T -Zimmerantenne das Programm unmittelbar empfangen, liegt keine öffentliche Wiedergabe vor, für die Lizenzgebühren an eine Verwertungsgesellschaft zu zahlen sind (Bestätigung von BGH MDR 2016, 781 „Königshof“).
(Leitsatz der Redaktion)
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.
nur
5,- €
/ Monat