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  1. OVG 2 SN 30.01 - Bauordnungsrecht; Werbeanlagen; großflächige Textilplanen; Wahlkampfzentrale; Wahlwerbung; Wahlkampf; zeitlich begrenzte Veranstaltung; Verunstaltung; Anbringungsort; Verdeckung von Fenstern; Umgebungsschutz; Befreiung; Beseitigungsanordnung; sofortige Vollziehung; Erhaltungsverordnung
    Leitsatz: 1. "Wahlwerbung für die Dauer eines Wahlkampfes" im Sinne von § 11 Abs. 4 Nr. 4 BauO Bln, auf die Vorschriften der BauO Bln nicht anzuwenden sind, ist nur die Werbung in der Zeit bis zu zwei Monaten vor dem Wahltermin. 2. Großflächige Werbung für elf Monate vor dem Wahltermin an der Fassade eines Gebäudes, in dem sich die Wahlkampfzentrale einer Partei befindet, ist weder Wahlwerbung im Sinne der BauO Bln noch Werbung für eine zeitlich begrenzte Veranstaltung (hier: "Kampa 02 - Wir haben viel vor - SPD"). 3. Großflächige Werbeplanen (14 m x 6 m) vor allen Fenstern im vierten und fünften Obergeschoß und vor zwei Fenstern im ersten Obergeschoß (3,8 m x 2,7 m) eines Gebäudes, die über elf Monate angebracht sein sollen, beeinträchtigen massiv das architektonische Konzept und die Struktur der Hausfassade und verunstalten den Anbringungsort; sie können im Zusammenhang mit weiterer Werbung auch zu einer störenden Häufung führen sowie die mit einer Erhaltungsverordnung beabsichtigte Gestaltung der Umgebung stören. 4. Eine Befreiung von den Vorschriften der BauO Bln kann auch unter Berücksichtigung des Artikels 21 Abs. 1 GG nicht allein damit begründet werden, daß sich das Wahlkampfverhalten seit der Bundestagswahl 1998 geändert hätte und es um Werbung für die Wahlkampfzentrale einer Bundespartei gehe. 5. Die Anordnung der sofortigen Vollziehung einer Beseitigungsanordnung kann damit gerechtfertigt werden, daß die ohne Baugenehmigung vor den Fenstern eines im Geltungsbereich einer Erhaltungsverordnung und in einem Denkmalbereich (Ensemble) liegenden Gebäudes angebrachte materiell-rechtswidrige Partei-Werbeanlage außerhalb eines Wahlkampfes eine negative Vorbildwirkung nicht nur für andere Parteien, sondern auch für kommerzielle Werbefirmen habe, und daß im übrigen durch die Beseitigung kein wesentlicher Substanzverlust zu befürchten sei.
    OVG Berlin
    07.01.2002
  2. 63 S 413/00 - Parteifähigkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts; Rubrumsberichtigung; Klageänderung; gewillkürte Prozeßstandschaft
    Leitsatz: Haben vor der Entscheidung des BGH zur Parteifähigkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GE 2001, 276) die Gesellschafter in ihrer gesamthänderischen Bindung geklagt, kann der Rechtsstreit nach Rubrumsberichtigung von der GbR fortgeführt werden.
    LG Berlin
    08.01.2002
  3. X ZR 6/00 - Pauschalpreisabrede, Vergütung von Sonderleistungen trotz -
    Leitsatz: Besteht zwischen den Parteien ein Werkvertrag mit Pauschalpreisabrede, können darin nicht vorgesehene zusätzliche Werkleistungen auch ohne Abschluß eines sie betreffenden zusätzlichen Werkvertrages vom Besteller zu vergüten sein. Voraussetzung eines solchen erhöhten Vergütungsanspruchs ist, daß zu dem Leistungsinhalt, der einer Pauschalpreisvereinbarung zugrunde liegt, erhebliche, zunächst nicht vorgesehene Leistungen auf Veranlassung des Bestellers hinzukommen, unabhängig davon, ob die Parteien über die neue Preisgestaltung eine Einigung erzielt haben.
    BGH
    08.01.2002
  4. 24 W 91/01 - Wiedereinsetzung bei Erstellung des Versammlungsprotokolls erst nach einem Monat
    Leitsatz: 1. Jedenfalls für den abwesenden Wohnungseigentümer bedeutet das Fehlen einer Versammlungsniederschrift bei Ablauf der Beschlußanfechtungsfrist ein Hindernis für deren Wahrung, weil er sich auf mündliche Auskünfte über die Abstimmungsergebnisse und Beschlußinhalte wie auch auf noch nicht vollständig unterschriebene Protokollentwürfe nicht zu verlassen braucht. 2. Stellt sich das Hindernis für die Fristwahrung erst in dritter Instanz heraus, bedarf es keines wiederholten Wiedereinsetzungsantrages. Das Rechtsbeschwerdegericht kann die Sache an das Amtsgericht zurückverweisen, auch wenn die Vorinstanzen nach dem damaligen Aktenstand zutreffend die Wiedereinsetzungsvoraussetzungen verneint haben.
    KG
    09.01.2002
  5. 61 S 124/01 - Schadensersatz wegen positiver Vertragsverletzung/Pflichtverletzung; Dübellöcher im Bad
    Leitsatz: 1. Das Anbringen von Dübellöchern im Bad entspricht - in angemessenem Umfang - jedenfalls dann dem vertragsgemäßen Gebrauch, wenn das Bad ohne die üblichen Installationen (wie Papierhalter, Seifenschale, Handtuchhalter, Spiegel oder Spiegelschrank) vermietet wird. 2. Das Anbringen der Dübellöcher ist dann eine Pflichtverletzung, wenn es in ungewöhnlichem Ausmaß oder erkennbar ohne Rücksicht auf die Belange des Vermieters durchgeführt wird. Die Löcher müssen daher soweit wie möglich in die Fugen eingebracht werden.
    LG Berlin
    10.01.2002
  6. III ZR 13/01 - Amtshaftung, - für rechtswidrige Baugenehmigung; Ersatzmöglichkeit, anderweitige - bei rechtswidriger Baugenehmigung
    Leitsatz: Zu den Anforderungen an die Darlegung der Unmöglichkeit, anderweiten Ersatz zu erlangen, bei einer rechtswidrigen Baugenehmigung (hier: durch Inanspruchnahme der Baufirma wegen Planungsfehlers).
    BGH
    10.01.2002
  7. III ZR 212/01 - Umlegungsbeschluß, Anhörung vor -
    Leitsatz: a) Zur Frage der Rechtswidrigkeit des Absehens von einer Anhörung vor dem Erlaß eines Umlegungsbeschlusses, durch den einzelne Grundeigentümer besonders (nachteilig) betroffen werden. b) Zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist für die Anfechtung eines Verwaltungsakts (hier: Umlegungsbeschluß), wenn die erforderliche Anhörung vor dem Erlaß des Verwaltungsakts unterblieben ist (Anschluß an BVerfG, Beschluß vom 31. Juli 2001 - 1 BvR 1061/00 - DVBl. 2001, 1747; gegen BGHZ 144, 210). c) Der Verbotstatbestand des § 20 Abs. 1 Nr. 5 VwVfG betrifft das Aufsichtsratmitglied einer am Verwaltungsverfahren beteiligten juristischen Person (hier: Grundstücksgesellschaft) auch dann, wenn diese zu 100 % der das Verwaltungsverfahren betreibenden Körperschaft (hier: Gemeinde als Umlegungsstelle) gehört.
    BGH
    10.01.2002
  8. 63 S 119/01 - Parabolantenne; Ankündigungspflicht bei Mietermodernisierung
    Leitsatz: 1. Bei einem vorhandenen Gemeinschaftssatellitenanschluß hat der Mieter keinen Anspruch, eine zusätzliche Parabolantenne zu installieren. Der Schutzbereich der Informationsfreiheit geht nicht dahin, alle technisch möglichen Programme zu empfangen, sondern sich aus allgemein zugänglichen Quellen zu informieren. 2. Darf der Mieter eine eigene Gasetagenheizung einbauen, muß er in spiegelbildlicher Anwendung des § 554 Abs. 2-5 BGB die Maßnahme vorher ankündigen.
    LG Berlin
    11.01.2002
  9. 13 C 576/01 - Fortgeltung von vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen
    Leitsatz: Eine vertragliche Vereinbarung in einem Wohnraummietvertrag, wonach Kündigungsfristen entsprechend der damaligen gesetzlichen Regelung je nach Mietdauer auf bis zu zwölf Monate verlängert werden, ist auch nach dem 1. September 2001 wirksam.
    AG Tempelhof-Kreuzberg
    14.01.2002
  10. 65 S 559/00 - Fehlende Kreditwürdigkeit des Untermieters kein wichtiger Grund zur Verweigerung der Untervermieterlaubnis
    Leitsatz: Wenn der Vermieter eine beabsichtigte Untervermietung wegen fehlender Kreditwürdigkeit des Untermieters untersagt, fehlt es an einem wichtigen Grund in der Person des Dritten im Sinne des § 540 BGB, so daß der Mieter außerordentlich mit gesetzlicher Frist kündigen kann. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    15.01.2002