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Urteil Parteifähigkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts
Schlagworte
Parteifähigkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts; Rubrumsberichtigung; Klageänderung; gewillkürte Prozeßstandschaft
Leitsatz
Haben vor der Entscheidung des BGH zur Parteifähigkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GE 2001, 276) die Gesellschafter in ihrer gesamthänderischen Bindung geklagt, kann der Rechtsstreit nach Rubrumsberichtigung von der GbR fortgeführt werden.
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