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  1. XI ZR 47/01 - Realkreditvertrag, Widerruf von - und Rückzahlung der Darlehensvaluta; Treuhänderkonto, Bezahlung von - nach Widerruf des Kreditvertrages
    Leitsatz: Im Fall des wirksamen Widerrufs eines Realkreditvertrages hat der Darlehensgeber Anspruch auf Erstattung des ausgezahlten Nettokreditbetrages und dessen marktübliche Verzinsung, auch wenn die Darlehensvaluta dem Darlehensnehmer nicht unmittelbar zugeflossen, sondern weisungsgemäß auf ein Treuhänderkonto überwiesen worden ist.
    BGH
    12.11.2002
  2. XI ZR 71/02 - Revision, Zulassung der - bei Divergenz; Nichtzulassungsbeschwerde, Voraussetzungen der -
    Leitsatz: a) Zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung (§ 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Alt. 2 ZPO) ist die Revision nur in Fällen der Divergenz sowie der Wiederholungs- oder Nachahmungsgefahr zuzulassen. Darüber hinaus werden Rechtsfehler im Einzelfall von diesem Zulassungsgrund auch dann nicht erfaßt, wenn sie offensichtlich oder besonders schwerwiegend sind oder einen Verstoß gegen Verfahrensgrundrechte enthalten. b) Grundsätzliche Bedeutung (§ 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO) kann einer Sache zukommen, wenn sie Rechtsfragen aufwirft, die in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen auftreten können, oder wenn andere Auswirkungen des Rechtsstreits auf die Allgemeinheit deren Interessen in besonderem Maße berühren. Darüber hinaus begründen Rechtsfehler im Einzelfall ausnahmsweise dann eine grundsätzliche Bedeutung der Sache, wenn offenkundig ist, daß die angefochtene Entscheidung sich als objektiv willkürlich darstellt oder Verfahrensgrundrechte des Beschwerdeführers verletzt, und wenn jeweils nicht zweifelhaft erscheint, daß das Bundesverfassungsgericht sie auf eine Verfassungsbeschwerde hin aufheben würde. c) Eine ordnungsgemäße Darlegung (§ 544 Abs. 2 Satz 3 ZPO) setzt voraus, daß der Beschwerdeführer die Zulassungsgründe, auf die er die Beschwerde stützt, benennt und zu deren Voraussetzungen so substantiiert vorträgt, daß das Revisionsgericht allein anhand der Lektüre der Beschwerdebegründung und des Berufungsurteils die Voraussetzungen der Zulassung prüfen kann.
    BGH
    01.10.2002
  3. XI ZR 82/02 - Gerichtsstand, umfassender - bei unerlaubter Handlung; Sachzusammenhang, Zuständigkeit aus -
    Leitsatz: Die vom Bundesgerichtshof entwickelten Grundsätze zur Wirksamkeit ruinöser Gesellschafterbürgschaften gelten in der Regel auch für Minderheitsgesellschafter der kreditsuchenden GmbH, und zwar auch dann, wenn der Betroffene nicht mit der Geschäftsführung betraut ist. Nur bei unbedeutenden Bagatell- und Splitterbeteiligungen kann nach dem Schutzgedanken des § 138 Abs. 1 BGB eine andere rechtliche Beurteilung in Betracht kommen.
    BGH
    10.12.2002
  4. XI ZR 90/02 - Rechtskraft, - bei klageabweisendem Versäumnisurteil
    Leitsatz: Die Rechtskraft eines klageabweisenden Versäumnisurteils macht die erneute gerichtliche Geltendmachung des Klageanspruchs in jedem Fall unzulässig; der Kl. kann sich im Zweitprozeß nicht darauf berufen, im Erstprozeß habe seinem Anspruch lediglich ein inzwischen behobenes vorübergehendes Hindernis (z. B. mangelnde Fälligkeit) entgegengestanden (Bestätigung von BGHZ 35, 338). Das gilt auch dann, wenn die rechtskräftige Klageabweisung auf einem Versäumnisurteil des Berufungsgerichts beruht, mit dem die Berufung des Kl. gegen ein kontradiktorisches klageabweisendes Urteil der ersten Instanz zurückgewiesen wurde.
    BGH
    17.12.2002
  5. XII ZR 187/00 - Mietvertrag mit Erbengemeinschaft; Einhaltung der Schriftform
    Leitsatz: a) Ein von einem Vertreter einer Erbengemeinschaft abgeschlossener Mietvertrag kann mangels Rechtsfähigkeit derselben nicht mit der Erbengemeinschaft als solcher, sondern nur mit den einzelnen Miterben zustande kommen. b) Ein Mietvertrag genügt (nur) dann der Schriftform, wenn sich alle wesentlichen Vertragsbedingungen, also auch die Parteien des Mietverhältnisses aus der Urkunde ergeben. Für einen Grundstückserwerber, dessen Informationsbedürfnis die Schriftform vorrangig dient, muß die Möglichkeit bestehen, anhand der Vertragsurkunde die Erben zu ermitteln. (zu b Leitsatz der Redaktion)
    BGH
    11.09.2002
  6. XII ZR 205/02 - Nichtzulassungsbeschwerde, Zurücknahme der - und Kostenentscheidung
    Leitsatz: Bei Zurücknahme der Nichtzulassungsbeschwerde ist der Verlust derselben und die Kostenfolge gemäß §§ 565 i. V. mit § 516 Abs. 3 ZPO von Amts wegen auszusprechen.
    BGH
    27.11.2002
  7. XII ZR 248/99 - Keine Heilung der mangelnden Schriftform durch salvatorische Klausel; Zeitmietvertrag
    Leitsatz: Ist die Schriftform für einen langfristigen Mietvertrag nicht eingehalten, kann eine Vertragspartei sich nicht auf eine salvatorische Klausel berufen mit der Folge, daß eine Verpflichtung zur Errichtung eines formwirksamen Vertrages bestünde. (Leitsatz der Redaktion)
    BGH
    17.07.2002
  8. XII ZR 253/01 - Bezugnahme auf andere Verträge erfüllt Schriftform
    Leitsatz: Werden Essentialia des Mietvertrages in Anlagen ausgelagert, auf die im Mietvertrag Bezug genommen wird, so muß zur Wahrung der Schriftform die Anlage im Mietvertrag so genau bezeichnet werden, daß eine zweifelsfreie Zuordnung möglich ist (Fortführung von Senatsurteilen BGHZ 136, 357; 142, 158).
    BGH
    18.12.2002
  9. XII ZR 323/00 - Längere Frist für Sonderkündigung eines Geschäftsraums
    Leitsatz: Kann ein Mietverhältnis über Gewerberäume außerordentlich mit der gesetzlichen Frist gekündigt werden, gilt für die Zeit vor Anwendbarkeit der Bestimmungen des Mietrechtsreformgesetzes (§ 580 a Abs. 2, Abs. 4 BGB n. F.) die Kündigungsfrist des § 565 Abs. 1 a BGB a. F.
    BGH
    08.05.2002
  10. XII ZR 327/00 - Gewährleistungsausschluß für anfängliche Mängel; Gesundheitsgefährdung; Schadstoffbelastung
    Leitsatz: Zur Wirksamkeit des formularmäßigen Ausschlusses der Gewährleistung für anfängliche Mängel bei für möglich gehaltener gesundheitsgefährdender Schadstoffbelastung der Mieträume.
    BGH
    03.07.2002