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  1. XI ZB 5/02 - Rechtsweg, - zu ordentlichen Gerichten bei Bereicherungsklage gegen Finanzamt; Steuerschuld, Rechtsweg bei irrtümlicher Zahlung einer fremden -
    Leitsatz: a) Die Beschwerde nach § 17 a Abs. 4 Satz 4 GVG an den Bundesgerichtshof ist seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform des Zivilprozesses vom 27. Juli 2001 (BGBl. I S. 1887) am 1. Januar 2002 eine Rechtsbeschwerde im Sinne der §§ 574 ff. ZPO (vgl. BAG ZIP 2002, 1963). b) Der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten ist gegeben, wenn ein Kreditinstitut den Steuerfiskus auf Rückzahlung eines zur Einlösung eines Schecks aufgewandten Betrages mit der Begründung in Anspruch nimmt, der der Bezahlung einer Steuerschuld dienende Scheck sei auf der Grundlage eines unwirksamen Girovertrages von einem vollmachtlosen Vertreter des Kontoinhabers ausgestellt worden.
    BGH
    12.11.2002
  2. XI ZB 9/02 - Vergleichgebühr, - im Berufungsverfahren
    Leitsatz: a) Die Vergleichsgebühr ist nicht nach § 11 Abs. 1 Satz 4 BRAGO zu erhöhen, sofern im Berufungsverfahren ein Vergleich über nicht anhängige Ansprüche geschlossen wird. b) § 32 BRAGO kommt nur zur Anwendung, wenn die Streitigkeit nach dem dem Rechtsanwalt erteilten Auftrag vor die ordentlichen Gerichte gebracht werden soll.
    BGH
    17.09.2002
  3. XI ZR 10/00 - formularmäßige Vollmacht; Haftungsübernahme; Zwangsvollstreckungsunterwerfung; Grundschuldbestellung; Sicherungszweckerklärung; Widerruf eines Darlehensvertrages; Haustürwiderruf bei Bauherrenmodellen
    Leitsatz: a) Die formularmäßige Vollmacht, die auch eine persönliche Haftungsübernahme und Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung im Rahmen einer Grundschuldbestellung umfaßt, verstößt nicht gegen § 3 AGBG. b) Eine Grundschuld und eine persönliche Haftungsübernahme mit Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung sichern im Falle einer weiten Sicherungszweckerklärung des mit dem Schuldner identischen Grundschuldbestellers bei einem wirksamen Widerruf eines Darlehensvertrages auch Ansprüche des Kreditgebers aus § 3 HWiG a. F.
    BGH
    26.11.2002
  4. XI ZR 151/99 - Widerruf, - des Kreditvertrags- und Grundstücksgeschäfts
    Leitsatz: Die richtlinienkonforme einschränkende Auslegung des § 5 Abs. 2 HWiG führt zwar zur Widerruflichkeit auch von Realkreditverträgen, deren Zustandekommen auf einer Haustürsituation i. S. v. § 1 HWiG beruht, grundsätzlich nicht jedoch dazu, daß der Widerruf des Kreditvertrags die Wirksamkeit eines mit dem Kredit finanzierten Grundstücksgeschäfts berührt (Bestätigung des Senatsurteils vom 9. April 2002, WM 2002, 1181).
    BGH
    10.09.2002
  5. XI ZR 184/01 - Sicherungsgeber, Mehrheit von -n als Gesamtschuldverhältnis; Ausgleichsansprüche, - bei mehreren Sicherungsgebern und Grundschuld
    Leitsatz: Sind für eine Forderung mehrere Sicherheiten bestellt worden, und besteht zwischen den Sicherungsgebern ein Gesamtschuldverhältnis oder eine vertragliche Vereinbarung über ihre Haftungsquoten, so entstehen daraus Rechte und Pflichten nur im Verhältnis zwischen den beteiligten Sicherungsgebern. Gehört zu den Sicherheiten eine Grundschuld, so erstrecken die genannten Rechte und Pflichten sich nicht auf einen Dritten, der das belastete Grundstück erwirbt.
    BGH
    05.03.2002
  6. XI ZR 199/01 - Sittenwidrigkeit, - der Bürgschaft eines Kommanditisten
    Leitsatz: Die vom Bundesgerichtshof entwickelten Grundsätze zur Sittenwidrigkeit von Mithaftung und Bürgschaft finanziell überforderter Angehöriger gelten grundsätzlich nicht für Kommanditisten einer KG, die für Verbindlichkeiten der KG die Mithaftung oder Bürgschaft übernehmen. Etwas anderes gilt, wenn der Kommanditist ausschließlich Strohmannfunktion hat, die Mithaftung oder Bürgschaft nur aus emotionaler Verbundenheit mit der hinter ihm stehenden Person übernimmt und beides für die kreditgebende Bank evident ist.
    BGH
    28.05.2002
  7. XI ZR 301/01 - Althypotheken im Beitrittsgebiet
    Leitsatz: a) Zu den Grenzen, die das Territorialitätsprinzip den Auswirkungen einer Vermögensenteignung auf eine hypothekarisch gesicherte Darlehensforderung setzt. b) An der Beschränkung der Wirkungen von Enteignungen, die in der früheren sowjetischen Besatzungszone von 1945 bis 1949 auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage durchgeführt wurden, durch das Territorialitätsprinzip hat sich nichts dadurch geändert, daß die Bundesrepublik Deutschland sich im Zusammenhang mit der deutschen Wiedervereinigung verpflichtet hat, diese Enteignungen nicht rückgängig zu machen.
    BGH
    04.06.2002
  8. XI ZR 305/01 - Factoring, Zahlung auf erstes Anfordern bei -
    Leitsatz: Eine Klausel des Factoringnehmers, die den Geschäftsführer der Factoringgeberin (GmbH) im Rahmen eines selbständigen Garantievertrages bei bestrittenen Kaufpreisforderungen zur Zahlung auf erstes Anfordern verpflichtet, verstößt gegen § 3 AGBG, wenn er mit derartigen Sicherungsabreden bislang nicht befaßt war. Darüber hinaus hält die Klausel einer Inhaltskontrolle nach § 9 Abs. 1 AGBG nicht stand.
    BGH
    10.09.2002
  9. XI ZR 306/01 - Sittenwidrigkeit,Bürgschaft; Strohmann; Bankbürgschaft
    Leitsatz: Ein Kreditinstitut, das einer GmbH ein Darlehen gewährt, hat ein berechtigtes Interesse an der persönlichen Haftung der maßgeblich beteiligten Gesellschafter. Das gilt in gleicher Weise, wenn der Krediteiner Kommanditgesellschaft gewährt und vom Kommanditisten eine entsprechende Sicherheit verlangt wird. Auch in diesem Fall kann die kreditgebende Bank im allgemeinen davon ausgehen, daß bei einem Gesellschafterbürgen, der einen bedeutsamen Gesellschaftsanteil hält, das eigene wirtschaftliche Interesse im Vordergrund steht und er schon deshalb durch die Haftung kein unzumutbares Risiko auf sich nimmt. Auch hier begründen daher weder die krasse finanzielle Überforderung eines bürgenden Gesellschafters noch seine emotionale Verbundenheit mit einem die Gesellschaft beherrschenden Dritten die Vermutung der Sittenwidrigkeit .Dies gilt in der Regel selbst dann, wenn der Gesellschafter lediglich die Funktion eines Strohmannes hat.
    BGH
    17.09.2002
  10. XI ZR 393/01 - Bürgschaft, keine - für Mietausfallschaden
    Leitsatz: Eine Bürgschaft nach § 7 MaBV sichert keine späteren Ansprüche auf Ersatz von Aufwendungen für Mängelbeseitigung, wenn der Eigentümer das Werk vom Unternehmer als mangelfrei abgenommen hat. Sie dient auch nicht der Absicherung eines Mietausfallschadens (§ 286 Abs. 1 BGB a. F.) und vom Eigentümer zu erbringender öffentlicher Sanierungsabgaben.
    BGH
    22.10.2002