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Suchergebnis Urteilssuche (51 - 60 von 671)

  1. 63 S 184/01 - Mieterhöhung auf ortsübliche Vergleichsmiete; Mietspiegel; Spanneneinordnung; Orientierungshilfe; gleichwertige Einzelmerkmale
    Leitsatz: Bei Anwendung des Mietspiegels ist eine gewisse Schematisierung geboten, so daß im Rahmen der Spanneneinordnung anhand der Orientierungshilfe zum Mietspiegel die dort genannten wohnwertbildenden Merkmale jeweils gleichwertig zu berücksichtigen sind. Eine abweichende eigene Bewertung von einzelnen Merkmalen durch das Gericht ist hierbei in der Regel ausgeschlossen. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    01.02.2002
  2. 67 S 144/00 - Rückforderung überzahlter Miete; Verstoß gegen § 5 WiStG
    Leitsatz: 1. Der überhöhte Miete zurückfordernde Mieter hat die Darlegungs- und Beweislast für die Ausnutzung des geringen Angebots und für die Höhe des ortsüblichen Mietpreisniveaus. 2. Erforderlich ist, daß eine objektiv vorliegende Mangelsituation dargelegt und bewiesen wird. 3. Als Indizwirkung für eine Mangelsituation gelten vorhandene Zweckentfremdungsverordnungen, aber auch die Steigerung des Mietzinses für vergleichbare Wohnungen gemessen an der Entwicklung der entsprechenden Felder des Mietspiegels. 4. Für die Darlegung des Mieters reicht es, sich für die behauptete Mangelsituation auf ein Sachverständigengutachten zu berufen.
    LG Berlin
    04.02.2002
  3. 67 S 185/01 - Berücksichtigung von leerstehenden Flächen in der Betriebskostenabrechnung; Umlegungsmaßstab; Vorwegabzug bei Gewerbe; Berücksichtigung von übernommenen Verwaltungs- und Instandhaltungsarbeiten bei den Hauswartkosten
    Leitsatz: 1. Bei der Betriebskostenabrechnung sind die Flächen von leerstehenden Wohnungen mitzuzählen, wenn die entsprechenden Kosten nicht verbrauchsabhängig erfaßt werden. 2. Ein Vorwegabzug für Gewerbeflächen bei Grundsteuer, Gebäudeversicherung und Haftpflichtversicherung ist dann erforderlich, wenn der Grundsteuermeßbescheid und die Versicherungsprämie zwischen Wohnfläche und Gewerbefläche differenziert. 3. Ein Vorwegabzug für Gewerbe bei Bewässerung, Entwässerung und Müllabfuhr ist nur dann notwendig, wenn die gewerbliche Nutzung eine entsprechende erhebliche Mehrbelastung verursacht. 4. Wird ein Hauswart auch mit Verwaltungsaufgaben und Instandsetzungsarbeiten beschäftigt, muß in bezug auf Lohn- und Lohnnebenkosten ein Abzug bezüglich der entsprechenden Betriebskostenposition vorgenommen werden. (Leitsätze der Redaktion)
    LG Berlin
    04.02.2002
  4. 67 S 594/00 - Angabe/Berücksichtigung von Kürzungsbeträgen bei Mieterhöhung
    Leitsatz: Der Vermieter ist nicht verpflichtet, abzuziehende Kürzungsbeträge nach § 3 Abs. 1 MHG im Erhöhungsverlangen anzugeben, wenn diese ohne Auswirkungen auf das Erhöhungsverlangen sind. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    04.02.2002
  5. II ZR 37/00 - Eigentumsvermutung, - und Gegenbeweis; Zwangsversteigerung, - als Veräußerung; Herausgabeklage, - und Zwangsversteigerung
    Leitsatz: a) Zur Darlegungslast sowie zum Beweismaß im Rahmen einer Widerlegung der Eigentumsvermutung des § 1006 BGB. b) Eine Zwangsversteigerung der streitbefangenen Sache gemäß §§ 817 Abs. 2 ZPO, 90, 55 Abs. 2 ZVG, gegen die der Herausgabekl. nicht als Berechtigter gemäß § 771 ZPO bzw. gemäß § 37 Ziff. 5 ZVG interveniert hat, ist regelmäßig als Veräußerung der streitbefangenen Sache durch ihn anzusehen und eröffnet dem Herausgabebekl. den Einwand des § 265 Abs. 3 ZPO.
    BGH
    04.02.2002
  6. 63 S 216/01 - Schadens-/Aufwendungsersatzanspruch des Mieters wegen eines Mangels; Passivlegitimation des Erwerbers
    Leitsatz: Der Grundstückserwerber/Nachvermieter haftet nicht für Ansprüche, die vor dem Eigentumsübergang entstanden sind.
    LG Berlin
    05.02.2002
  7. 63 S 268/01 - Unwirksame Staffelmietvereinbarung; Billigung durch wiederholte vorbehaltlose Zahlung
    Leitsatz: Mietzahlungen aufgrund unwirksamer Staffelmietvereinbarung können dann nicht zurückgefordert werden, wenn die (unwirksame) Mietzinsvereinbarung durch vorbehaltlose Zahlung der vereinbarten Erhöhungsbeträge jeweils bestätigt worden ist. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    05.02.2002
  8. 2Z BR 161/01 - Übergang der Verwalterstellung auf GmbH durch Mehrheitsbeschluß
    Leitsatz: 1. Auch wenn die Wirksamkeit eines Verwalterwechsels in Streit steht, ist der Verwalter als Zustellungsvertreter der übrigen Wohnungseigentümer nicht in jedem Fall ausgeschlossen. Voraussetzung ist jedoch, daß die ordnungsgemäße Information der Wohnungseigentümer sichergestellt ist. 2. Ein auf Ungültigerklärung der in einer Eigentümerversammlung gefaßten Beschlüsse gerichteter Antrag ist jedenfalls dann nicht mangels hinreichender Bestimmtheit des Anfechtungsgegenstands unzulässig, wenn der Antragsteller sich auf einen formellen Einberufungsmangel beruft, der sämtlichen Beschlüssen anhaftet. 3. Die Ablehnung eines Beschlußantrags durch die Wohnungseigentümer hat Beschlußqualität. Ein solcher Negativbeschluß ist kein Nichtbeschluß (wie BGH = GE 2001, 1405 = NJW 2001, 3339). 4. Wird Wohnungseigentum durch die Firma eines Einzelkaufmanns verwaltet, geht im Fall der Umwandlung der einzelkaufmännischen Firma in Form der Ausgliederung zum Zwecke der Neugründung einer GmbH das Verwalteramt nicht von selbst auf die GmbH über. Dazu bedarf es vielmehr der Zustimmung der Wohnungseigentümer in der Form eines Mehrheitsbeschlusses.
    BayObLG
    07.02.2002
  9. 103 C 521/01 - Fortgeltung der Vereinbarung von längeren Kündigungsfristen
    Leitsatz: Wenn im Mietvertrag die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Kündigungsfristen wiederholt werden, liegt darin eine Vereinbarung mit der Folge, daß die seit dem 1. September 2001 geltende kurze Kündigungsfrist von drei Monaten nicht gilt. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Schöneberg
    08.02.2002
  10. V ZR 252/00 - Grunddienstbarkeit, Baubeschränkung als Inhalt einer -
    Leitsatz: a) Eine Baubeschränkung auf "eineinhalbgeschossige" Bauweise kann Inhalt einer Grunddienstbarkeit sein. b) Dem eingetragenen Inhalt einer Grunddienstbarkeit (hier: "eineinhalbgeschossige" Bauweise) kann nicht aufgrund von Schlußfolgerungen aus der Lage der beteiligten Grundstücke ein veränderter Inhalt (Verbot, den freien Blick auf die Landschaft zu verbauen) beigemessen werden.
    BGH
    08.02.2002