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  1. 13 C 394/01 - Orientierungshilfe zum Berliner Mietspiegel
    Leitsatz: Die Orientierungshilfe zum Mietspiegel 2000 in den westlichen Bezirken ist wie folgt auszulegen: Ein nicht vorhandener Balkon ist nicht wohnwertmindernd; bei Übernahme der vollen Kosten für den Kabelanschluß durch die Mieter liegt kein wohnwerterhöhendes Merkmal vor; ein nicht ausdrücklich mitvermieteter Fahrradabstellraum ist nicht wohnwerterhöhend.
    AG Schöneberg
    24.01.2002
  2. VG 19 A 444.01 - Berlin-Mitte; sanierungsrechtliche Genehmigung; Auflage; Mietobergrenzen; Genehmigungsfiktion; soziale Sanierungsziele; leerstehende Wohnungen
    Leitsatz: 1. Bei der Nebenbestimmung in einer Sanierungsgenehmigung, nach Modernisierung Mietobergrenzen einzuhalten, handelt es sich um eine selbständig anfechtbare Auflage, nicht um eine Inhaltsbestimmung (sog. modifizierende Auflage). 2. Zur Frage, ob entsprechende Auflagen bei leerstehenden Wohnungen zulässig sind.
    VG Berlin
    24.01.2002
  3. VG 19 A 79.01 - Sanierungsrechtliche Genehmigung; Umnutzung von Wohnraum in Gewerberaum; Erdgeschoßwohnung; Hochparterrewohnung
    Leitsatz: Jedenfalls mit Inkrafttreten der Zweiten Verordnung zur Änderung der 2. Zweckentfremdungsverbot-Verordnung ist das grundsätzliche Sanierungsziel, die Zweckentfremdung von Wohnraum zu verhindern, für Erdgeschoßwohnungen aufgegeben worden. Das gilt auch für Hochparterrewohnungen.
    VG Berlin
    24.01.2002
  4. BVerwG 8 C 12.01 - Auswanderungsabsicht; Wahrnehmung der Vermögensinteressen; Fremdnützigkeit; Auswanderungsverkauf; Goldmarkpfandbriefe; Rückerstattung; Restitution; Berechtigtenstellung; Teilfläche; Wiedergutmachung; Entziehungsvermutung; verfolgungsbedingter Vermögensverlust; Pauschalentschädigungsabkommen
    Leitsatz: Es kann als Wahrnehmung der Vermögensinteressen des Veräußerers in besonderer Weise und mit erheblichem Erfolg im Sinne des Art. 3 Abs. 3 REAO anzusehen sein, wenn der Erwerber eines Grundstücks im Jahre 1936 dem jüdischen Verkäufer in Kenntnis von dessen Auswanderungsabsicht statt der vereinbarten Barzahlung des Kaufpreises besonders wertbeständige Wertpapiere (hier: Goldmarkpfandbriefe) überließ.
    BVerwG
    24.01.2002
  5. VII ZR 206/00 - Schuldbekenntnis, - im Vertragsrecht nicht bindend
    Leitsatz: Die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zu einem "Schuldbekenntnis am Unfallort" finden im Vertragsrecht keine Anwendung.
    BGH
    24.01.2002
  6. IX ZR 180/99 - Gläubigerbenachteiligung, keine - bei Zurückbehaltungsrecht; Konkursanfechtung, - und Zurückbehaltungsrecht
    Leitsatz: Eine Gläubigerbenachteiligung liegt nicht vor, soweit Erwerber - die gegenüber dem Gemeinschuldner als Veräußerer die Zahlung des Entgelts bis zur Fertigstellung eines Gebäudes verweigern dürfen - ihre Gegenrechte durch eine Vereinbarung ablösen lassen, demzufolge sie die zurückzubehaltenden Teile des Entgelts an einen Treuhänder zahlen, der daraus offenstehende Forderungen von Handwerkern bezahlen soll, damit diese die Gebäude anstelle des Gemeinschuldners ohne Preisaufschlag fertigstellen.
    BGH
    24.01.2002
  7. IX ZR 204/00 - Bauhandwerkersicherung und Bürgschaft auf erstes Anfordern
    Leitsatz: 1. Bei einer Bürgschaft auf erstes Anfordern sind Einwände des Bürgen gegen den Zahlungsanspruch im Erstprozeß nur dann möglich, wenn sich deren Berechtigung aus dem unstreitigen Sachverhalt oder dem Inhalt der Vertragsurkunde ohne weiteres ergibt. 2. Ist die Bürgschaft auf erstes Anfordern als Bauhandwerkersicherung erteilt worden, sind die Einschränkungen des § 648 a Abs. 2 BGB (Zahlung nur unter bestimmten Voraussetzungen) nicht beachtlich. (Leitsätze der Redaktion)
    BGH
    24.01.2002
  8. IX ZR 228/00 - Erbbauzins, Leistungsvorbehalt bei -
    Leitsatz: a) ErbbauVO § 9 Zur Anpassung des Erbbauzinses aufgrund eines Leistungsvorbehalts. b) BRAO § 51 a. F. Unterbreitet der Mandant infolge eines Anwaltsfehlers ein ungünstiges Vertragsangebot, tritt der Vermögensschaden erst mit dessen Annahme ein.
    BGH
    24.01.2002
  9. BVerwG 8 C 33.01 - US-Pauschalentschädigungsabkommen; Erbfolgevermutung
    Leitsatz: Hatte sich ein Berechtigter nach dem US-Pauschalentschädigungsabkommen für ein inneramerikanisches Verfahren entschieden, konnte er seinen Rückübertragungsantrag nicht mehr wirksam zurücknehmen. In den Fällen des Anspruchsübergangs nach dem US-Pauschalentschädigungsabkommen spricht eine Vermutung für die Richtigkeit der in Entscheidungen der "Foreign Claims Settlement Commission of the United States" festgestellten Erbfolge.
    BVerwG
    24.01.2002
  10. 64 S 312/01 - Kein Schadensersatz wg. Pflichtverletzung aufgrund unzureichend durchgeführter Schönheitsreparaturen bei "desolatem" Anfangszustand; Quotenklausel nur anteilig bei Putz-/Untergrundschäden; Mietausfall
    Leitsatz: 1. Befinden sich Fenster und Türen bereits bei Beginn des Mietverhältnisses in einem desolaten Zustand, hat der Vermieter wegen unsachgemäß ausgeführter Schönheitsreparaturen keinen Schadensersatzanspruch. 2. Die über gewöhnliche Malerarbeiten hinausgehende Beseitigung sog. "Untergrundschäden" an Holz, Putz und Mauerwerk gehört nicht zu den vom Mieter übernommenen Schönheitsreparaturen, sondern obliegt dem Vermieter. 3. Wies die Wohnung bereits bei Beginn des Mietverhältnisses derartige "Untergrundschäden" auf, so kann auch aufgrund der Quotenklausel dem Vermieter nur ein anteiliger Betrag zugesprochen werden, der sich nach dem Verhältnis der Mietdauer zur Gesamtdauer der zurückliegenden, letztmals ausgeführten Schönheitsreparaturen bestimmt, oder der sich auf den entsprechenden Anteil der üblicherweise (ohne die Beseitigung der Substanzschäden) anfallenden Arbeiten beschränkt. Der Vermieter muß die entsprechenden Voraussetzungen darlegen. 4. Der Vermieter kann Mietausfall wegen nicht ausgeführter oder unsachgemäßer Schönheitsreparaturen nur verlangen, wenn er darlegt, daß er die vermieteten Räume - bei ordnungsgemäßer Ausführung der Schönheitsreparaturen - direkt an einen bereits vorhandenen Mietinteressenten hätte weitervermieten können.
    LG Berlin
    29.01.2002