« neue Suche

Suchergebnis Urteilssuche (61 - 70 von 671)

  1. II ZR 194/00 - , Rechtsstellung nach Erwerb von Gesellschaftsanteil; Anteilsübertragung bei GbR
    Leitsatz: a) Der Erwerber eines Gesellschaftsanteils tritt in die Rechtsstellung seines Rechtsvorgängers mit allen Rechten und Pflichten ein. Erfaßt werden grundsätzlich sämtliche gesellschaftsbezogenen Ansprüche und Vermögensrechte. b) Hat der Veräußerer vor dem Zeitpunkt der Anteilsübertragung Verfügungen hinsichtlich eines bestimmten Anspruchs oder Rechts getroffen, so sind diese auch dem Erwerber gegenüber wirksam. c) Der Gesellschafterbeschluß der Altgesellschafter, Sonderabschreibungen für Investitionen im Sinne der §§ 2, 3 FördG für ein bestimmtes Jahr gegenüber dem Finanzamt geltend zu machen, stellt eine solche Verfügung dar.
    BGH
    02.12.2002
  2. 62 T 124/02 - Streitwert für Instandsetzungsklage nach Jahresbetrag der fiktiven Minderung
    Leitsatz: Auch in Kenntnis der entgegenstehenden Rechtsprechung des Kammergerichts hält die Kammer daran fest, daß der Streitwert einer Mangelbeseitigungsklage nach dem Jahresbetrag einer fiktiven Minderung der Nettokaltmiete zu berechnen ist. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    02.12.2002
  3. V ZR 105/02 - , Kontroffe für Einheimischenmodelle; Gebot angemessener Vertragsgestaltung für Einheimischenmodelle
    Leitsatz: a) Privatrechtliche städtebauliche Verträge, mit denen Grundstücke zur Deckung des Wohnbedarfs an Ortsansässige veräußert werden ("Einheimischenmodelle"), unterliegen - jedenfalls bei Vertragsschluß vor Ablauf der Umsetzungsfrist für die EG-Richtlinie vom 5. April 1993 über mißbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen am 31. Dezember 1994 - nicht der Inhaltskontrolle nach den §§ 9 bis 11 AGBG, sondern sind an dem - jetzt in § 11 Abs. 2 BauGB geregelten - Gebot angemessener Vertragsgestaltung zu messen. b) Das Gebot angemessener Vertragsgestaltung ermöglicht nicht nur eine Kontrolle des vertraglichen Austauschverhältnisses, sondern auch eine Überprüfung der einzelnen Vertragsklauseln. Hierbei erlangen - unter Berücksichtigung der besonderen Interessenlage bei Einheimischenmodellen - auch die den §§ 9 bis 11 AGBG zugrundeliegenden Wertungen Bedeutung. Es ist jedoch - weitergehend als nach dem Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen - eine Kompensation von Vertragsklauseln, die für sich genommen unangemessen sind, durch vorteilhafte Bestimmungen im übrigen Vertrag möglich. c) Eine Regelung bei Verkauf eines Grundstücks im Rahmen eines Einheimischenmodells, die die Käufer im Fall einer Weiterveräußerung innerhalb von zehn Jahren nach Vertragsschluß zur Abführung der Differenz zwischen Ankaufspreis und Bodenwert verpflichtet, stellt keine unangemessene Vertragsgestaltung dar. Die Gemeinde hat jedoch bei ihrer Ermessensentscheidung über die Einforderung des Mehrerlöses auch die persönlichen Verhältnisse der Käufer zu berücksichtigen.
    BGH
    29.11.2002
  4. V ZR 445/01 - Herausgabe des Verkaufserlöses; Schadensersatz bei Verbrauch des Erlöses; Darlegungslast für Unmöglichkeit der Herausgabe
    Leitsatz: a) Der Anspruch auf Herausgabe des Verkaufserlöses nach Art. 233 § 16 Abs. 2 Satz 2 EGBGB ist inhaltlich ein Anspruch auf Herausgabe des für die unmöglich gewordene Auflassung erhaltenen Ersatzes nach § 281 Abs. 1 BGB a. F. Ist der Erlös verbraucht, wird der Schuldner nach § 275 Abs. 1 BGB a. F. frei. Der Schuldner haftet unter den Voraussetzungen des § 280 Abs. 1 BGB a. F. auf Schadensersatz. b) Der Schuldner, der sich auf die Unmöglichkeit der Herausgabe des erlangten Erlöses beruft, genügt seiner Darlegungslast, wenn er behauptet, den Erlös verbraucht zu haben; er muß nicht darlegen, wofür er das Geld im einzelnen verwendet hat.
    BGH
    29.11.2002
  5. V ZR 40/02 - Grundurteil, Verbrauch des Zahlungsanspruchs
    Leitsatz: Nach Verbrauch des Zahlungsanspruchs ist ein Grundurteil über den Anspruch nicht mehr zlässig 
    BGH
    29.11.2002
  6. V ZR 309/01 - Funktionsvollmacht; Vertretung eines Betriebes beim Abschluss eines beurkundungsbedürftigen Vertrages über ein Gebäude
    Leitsatz: Eine Funktionsvollmacht berechtigte nicht zur Vertretung eines Betriebes beim Abschluß eines beurkundungsbedürftigen Vertrages.
    BGH
    29.11.2002
  7. V ZR 297/01 - Grundurteil bei Verbrauch des Zahlungsanspruchs
    Leitsatz: Ein Grundurteil ist bei Verbrauch des Zahlungsanspruchs nicht zulässig
    BGH
    29.11.2002
  8. BVerwG 3 C 11.02 - Grundstückserwerbsgeschäft; schwebende Unwirksamkeit; Verkauf eines Zweifamilienhauses an nur einen Mieter
    Leitsatz: Ein "hängendes" (schwebendes) Grundstückserwerbsgeschäft im Sinne des Art. 233 § 7 Abs. 1 EGBGB darf nicht gemäß § 2 Abs. 1 Satz 4 VZOG als unwirksam bewertet werden, solange eine sowohl nach der DDR-GVVO als auch nach der GVO erforderliche Grundstücksverkehrsgenehmigung nicht endgültig versagt worden ist und noch in rechtlich zulässiger Weise erteilt werden kann, sofern dem Geschäft im übrigen kein Unwirksamkeitsgrund (Nichtigkeitsgrund) anhaftet.
    BVerwG
    28.11.2002
  9. VG 29 A 195.96 - Enteignung; Wertverbesserungen; Sicherheitsbelange; Sondergebiet "Karlshorst"
    Leitsatz: 1. Die Enteignung privater (Villen-) Grundstücke war keine "Verbesserung der Lebensbedingungen" nach § 16 lit. f LeistungsVO-79, wenn ein konkreter Bezug zu früher am Grundstück erfolgten Wertverbesserungen fehlt. 2. Die Abarbeitung der Enteignung nach Fünf- und Einjahresplänen diente der nachträglichen Absicherung der bereits vor der Enteignung erfolgten volkseigenen Investitionen. 3. Konkrete Sicherheitsbelange waren für die Enteignung nicht maßgeblich. Die Sicherheit der Bewohner des Objektes konnte durch die Enteignung weder erhöht noch entsprechende Gefahren verringert werden. Das Sondergebiet "Karlshorst" mit seinen Liegenschaften war vielmehr "Beutegut" des Ministeriums für Staatssicherheit, welches darin nach Belieben, begrenzt durch die Beschränktheit der finanziellen Mittel, schalten und walten konnte.
    VG Berlin
    28.11.2002
  10. 10 U 172/01 - Kündigung und Vertragsfortsetzung zwischen Vermieter-GbR und Mieter-GbR
    Leitsatz: 1. Die Gesellschafter der Vermieter-GbR sind nach den Grundsätzen der gewillkürten Prozeßstandschaft befugt, den der Gesellschaft zustehenden Anspruch im eigenen Namen geltend zu machen. 2. Die Gesellschafter der Vermieter-GbR können auch im Fall der gewillkürten Prozeßstandschaft nur Zahlung an die GbR verlangen. 3. Die vertragliche Auswechslung eines Mieters in einem befristeten Mietvertrag bedarf neben der Zustimmung aller Vertragsparteien der Schriftform des § 566 a. F. BGB. 4. Sind an dem Mietvertrag mehrere Personen beteiligt, kann das Mietverhältnis nur einheitlich gegenüber allen Mietern gekündigt werden. Dies gilt umgekehrt auch für die Aufhebung einer wirksamen Kündigung bzw. die Vereinbarung der Fortsetzung des Mietverhältnisses durch Aufhebung des Verlängerungswiderspruchs. 5. Zu den Anforderungen an die Annahme eines konkludenten Mietverhältnisses durch Gebrauchsfortsetzung trotz eines wirksamen Ausschlusses des § 568 a. F. BGB. (Leitsatz zu 2. von der Redaktion, im übrigen vom Einsender)
    OLG Düsseldorf
    28.11.2002