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Urteil Zurückweisung einer Vertragsannahme ohne Vollmachtsvorlegung
Schlagworte
Zurückweisung einer Vertragsannahme ohne Vollmachtsvorlegung
Leitsatz
Die Vertragsannahme stellt ein Geschäft im Sinne des § 174 BGB dar, was zurückgewiesen werden kann, wenn der Bevollmächtigte keine Vollmachtsurkunde vorlegt. Das gilt jedoch dann nicht, wenn das Angebot schon gegenüber dem Vertreter erfolgte.
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