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Urteil Wirksame Staffelmietvereinbarung wegen Überschreitung der Höchstdauer
Schlagworte
Wirksame Staffelmietvereinbarung wegen Überschreitung der Höchstdauer; Zahlung des Mieters keine Bestätigung
Leitsätze
1. Eine vor dem 1. September 2001 abgeschlossene Staffelmietvereinbarung, die länger als zehn Jahre gelten soll, ist insgesamt unwirksam.
2. Die jahrelange Zahlung der vereinbarten Staffelmiete ist schon deshalb keine Bestätigung der einzelnen Mietstaffeln, weil es an der Schriftform fehlt.
(Leitsätze der Redaktion)
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