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Urteil Wiederaufleben des verwirkten Minderungsrechts nach Mieterhöhung
Schlagworte
Wiederaufleben des verwirkten Minderungsrechts nach Mieterhöhung
Leitsatz
Nach einer Mieterhöhung lebt ein durch vorbehaltlose Mietzahlung verwirktes Minderungsrecht des Mieters wieder auf, allerdings nur mit der Minderungsquote für den Erhöhungsbetrag. Ein Wiederaufleben in unbegrenzter Höhe oder zumindest im Rahmen des Erhöhungsbetrages kommt nicht in Betracht.
(Leitsatz der Redaktion)
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