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Urteil Vorausabtretung, Kenntnis der - als Kenntnis der Abtretung
Schlagworte
Vorausabtretung, Kenntnis der - als Kenntnis der Abtretung; Globalzession, keine Aufrechnung bei -
Leitsatz
Die Kenntnis einer Vorausabtretung ist der Kenntnis der Abtretung im Sinne des § 406 BGB gleichzustellen (Bestätigung von BGHZ 66, 384 ff.).
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