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Urteil Unwirksame Abwälzung der Instandhaltungsrücklage auf den Mieter
Schlagworte
Unwirksame Abwälzung der Instandhaltungsrücklage auf den Mieter
Leitsatz
Die formularmäßige Vereinbarung in einem Geschäftsraummietvertrag, daß der Mieter eine Instandhaltungsrücklage zu übernehmen habe, ist dann unwirksam, wenn auch Kosten der Gemeinschaftsanlagen ohne Begrenzung davon betroffen sind.
(Leitsatz der Redaktion)
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