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Urteil Unklare Betriebskostenregelung im Zweifel als Vorauszahlung
Schlagworte
Unklare Betriebskostenregelung im Zweifel als Vorauszahlung
Leitsätze
1. Ist in einem Wohnungsmietvertrag eine Erhöhungsmöglichkeit für "Vorauszahlungen" vereinbart, so ist es unschädlich, wenn die Zahlung der Nebenkosten mit "150 DM pauschal" vereinbart ist.
2. Vorschüsse für Betriebskosten können nicht mehr als solche geltend gemacht werden, wenn sowohl der Abrechnungszeitraum als auch die Abrechnungsfrist abgelaufen ist.
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