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Urteil Stromdiebstahl durch Untermieter kein Kündigungsgrund
Schlagworte
Stromdiebstahl durch Untermieter kein Kündigungsgrund
Leitsatz
Eine außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund wegen Stromdiebstahls durch den Untermieter ist dann unwirksam, wenn der Hauptmieter nicht abgemahnt wurde und das Untermietverhältnis unverzüglich beendet hat.
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