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Urteil Strenge Anforderungen an mündliche Nebenabreden
Schlagworte
Strenge Anforderungen an mündliche Nebenabreden
Leitsatz
Die über einen Vertrag aufgenommene Urkunde hat die Vermutung der Vollständigkeit und Richtigkeit für sich; wer mündliche Nebenabreden behauptet, muß auch nachweisen, daß die Parteien diesen Punkt auch noch zum Zeitpunkt der Errichtung der Urkunde als Vertragsinhalt wollten.
(Leitsatz der Redaktion)
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