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Urteil Stillschweigender Verzicht auf Erhöhungsbeträge bei Staffelmiete
Schlagworte
Stillschweigender Verzicht auf Erhöhungsbeträge bei Staffelmiete
Leitsatz
Macht der Vermieter die Erhöhungsbeträge aus einer Staffelmietvereinbarung über einen längeren Zeitraum (hier: zweieinhalb Jahre) nicht geltend, obwohl ihm eine Einzugsermächtigung erteilt wurde, liegt darin ein Verzicht auf die Erhöhungsbeträge.
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