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Urteil Sozialamt als Erfüllungsgehilfe des Mieters
Schlagworte
Sozialamt als Erfüllungsgehilfe des Mieters
Leitsatz
Der Mieter muß sich bei einer Kündigung wegen Zahlungsverzugs gem. § 554 BGB a. F. das Verschulden des Sozialamtes zurechnen lassen.
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