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Urteil Schädigungstatbestand
Schlagworte
Schädigungstatbestand; Gebäudeeigentum; Nutzungsrecht; Veräußerung durch staatlichen Verwalter nach Verlassen der DDR; Verlustrisiko
Leitsatz
Der Schädigungstatbestand des § 1 Astaatliche Verwalter bs. 1 lit. c VermG ist nicht erfüllt, wenn der Gebäudeeigentum und akzessorisches Nutzungsrecht veräußert, nachdem der Gebäudeeigentümer die DDR ohne Beachtung der polizeilichen Meldevorschriften verlassen hat.
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