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Urteil Schadensersatz wegen nicht durchgeführter Schönheitsreparaturen
Schlagworte
Schadensersatz wegen nicht durchgeführter Schönheitsreparaturen; vorzeitige Vertragsabwicklung
Leitsatz
Der Anspruch des Vermieters auf Vornahme von Schönheitsreparaturen vermag sich erst bei Beendigung des Mietverhältnisses in einen Schadenersatzanspruch umzuwandeln. Dies gilt auch im Falle einer vorzeitigen, treuwidrigen Rückgabe der Mietsache durch den Mieter. (Leitsatz der Redaktion)
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