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Urteil Sachenrechtsbereinigung, Anspruchsberechtigung, Wohnraumzuweisung, Zuweisungsverhältnis, Nutzungsvertrag
Schlagworte
Sachenrechtsbereinigung, Anspruchsberechtigung, Wohnraumzuweisung, Zuweisungsverhältnis, Nutzungsvertrag
Leitsätze
1. § 121 Abs. 2 SachenRBerG fordert den zumindest konkludenten Abschluß eines Miet-, Pacht- oder sonstigen Nutzungsvertrages.
2. Das gesetzliche Zuweisungsverhältnis im Sinne des § 100 Abs. 2 Satz 2 ZGB (DDR) steht einem vertraglich begründeten Mietverhältnis nicht gleich.
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