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Urteil Rückübertragung
Schlagworte
Rückübertragung; Restitution; Unmöglichkeit; investive Veräußerung der Gesellschafteranteile
Leitsatz
Die Rückübertragung eines einer GmbH gehörenden Grundstücks wird nicht durch die investive Veräußerung der Gesellschafteranteile i. S. des § 16 Abs. 1 InVorG unmöglich.
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