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Urteil Rückforderung
Schlagworte
Rückforderung; Modernisierungszuschlag; ungerechtfertigte Bereicherung; Darlegungslast; Verwirkung
Leitsatz
Nach einer unwirksamen Mieterhöhungserklärung nach § 10 Abs. 1 WoBindG kann der Mieter Mietrückzahlungen (Modernisierungszuschlag) verlangen und muß dazu dann nicht das Fehlen des rechtlichen Grundes darlegen, wenn bereits unstreitige Umstände den Schluß nahelegen, daß der Bereicherungsschuldner etwas ohne rechtlichen Grund erlangt hat. (Leitsatz der Redaktion)
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