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Urteil Rubrum und Unterschrift in Mietvertrag
Schlagworte
Rubrum und Unterschrift in Mietvertrag; Haftung des Unterzeichnenden trotz Firmenstempels
Leitsatz
Wer im Kopf des Mietvertrages als Mieter angegeben ist und den Vertrag unterschrieben hat, kann sich nicht darauf berufen, er sei nicht Vertragspartei, weil seiner Unterschrift ein Stempelabdruck einer Kommanditgesellschaft hinzugefügt wurde.
(Leitsatz der Redaktion)
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