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Urteil Rehabilitierung
Schlagworte
Rehabilitierung; Entschädigung; Unternehmensschädigung; Abonnentenstamm; Einigungsbescheid
Leitsätze
1. Der Abonnentenstamm einer Zeitung gehörte im Zeitpunkt der Schädigung eines Unternehmens nicht mehr zu dessen Vermögen, wenn die Zeitung bereits vorher endgültig eingestellt worden war.
2. Ein Bescheid nach § 31 Abs. 5 Satz 3 VermG kann nichts regeln, was nicht Gegenstand der Einigung zwischen Berechtigtem und Verfügungsberechtigtem ist.
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