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Urteil Rechtsbeschwerde gegen Verwerfungsbeschluß
Schlagworte
Rechtsbeschwerde gegen Verwerfungsbeschluß
Leitsatz
Gegen die Entscheidung des Berufungsgerichts, mit der nach dem 31. Dezember 2001 die Berufung wegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist verworfen und die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand abgelehnt wird, ist nur die Rechtsbeschwerde, nicht (mehr) die sofortige Beschwerde eröffnet.
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