Urteil Nichtgenehmigungspflichtige Teilung eines Grundstücks: baurechtswidrige Zustände
Schlagworte
Nichtgenehmigungspflichtige Teilung eines Grundstücks: baurechtswidrige Zustände; Anordnung zur Wiederherstellung rechtmäßiger Zustände; Wirkung der Anordnung gegen Rechtsnachfolger
Leitsatz
Führt eine nicht genehmigungspflichtige Teilung bereits bebauter Grundstücke zu baurechtswidrigen Zuständen, so kann die Behörde gemäß § 7 Satz 1 BauO Bln von dem Grundstückseigentümer verlangen, alle - auch zivilrechtlich erforderlichen und möglichen - Maßnahmen zu ergreifen, um den durch die Grenzveränderung eingetretenen bauplanungsrechtlichen Mißstand zu beheben. Eine solche Anordnung entfaltet dingliche Rechtswirkung auch gegenüber Rechtsnachfolgern des Grundstückseigentümers.
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