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Urteil Nicht immer Angabe von Kürzungsbeträgen (Drittmitteln) im Mieterhöhungsverlangen
Schlagworte
Nicht immer Angabe von Kürzungsbeträgen (Drittmitteln) im Mieterhöhungsverlangen
Leitsatz
Kürzungsbeträge (Drittmittel) sind von der ortsüblichen Vergleichsmiete abzuziehen; liegt die im Erhöhungsverlangen geforderte Miete noch darunter, müssen Kürzungsbeträge nicht angegeben werden, denn zu überflüssigen Mitteilungen ist der Vermieter nicht verpflichtet.
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