Urteil Mietzahlungspflicht trotz Unbewohnbarkeit durch Umbaumaßnahmen
Schlagworte
Mietzahlungspflicht trotz Unbewohnbarkeit durch Umbaumaßnahmen; Auszug vor Mietende zum Zwecke vorzeitiger Weitervermietung
Leitsätze
1. Führt der Vermieter umfassende Bauarbeiten in den Mieträumen durch, entfällt für den Zeitraum der Unbewohnbarkeit eine Mietzahlungspflicht.
2. Das gilt dann nicht, wenn der Mieter vor Ablauf der Kündigungsfrist ausgezogen war und die Bauarbeiten die vorzeitige Weitervermietung ermöglichen sollten.
3. Der Mieter hat keinen Anspruch auf vorzeitige Entlassung aus dem Mietverhältnis, wenn er als letzter aus einer früheren Wohngemeinschaft in der Wohnung verblieben ist.
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